Bebauungsplan Nr. 99 sowie 99 -2. Änderung- (Teilaufhebung) Gebiet: Gewerbepark Gladbeck-Brauck hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 99 sowie dessen zweiten Änderungsplans im Gebiet Gewerbepark Gladbeck-Brauck als Satzung beschließen. Der ursprüngliche Bebauungsplan, der seit 1994 rechtsverbindlich ist, legt für den Bereich an der Pauluskirche eine Fläche für kirchliche Zwecke fest.
Hintergrund der Vorlage ist die Veränderung der baulichen und sozialen Situation vor Ort. Nach der Schließung der Pauluskirche im Jahr 2007 und einer Neustrukturierung der Gemeindekirchen wurde die geplante Nutzung des Grundstücks für ein Begegnungszentrum im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt Brauck“ neu bewertet. Aufgrund finanzieller Erwägungen wurde entschieden, das Projekt stattdessen in den Gebäuden der benachbarten Schillerschule umzusetzen, wodurch für die Stadt eine Ersparnis von etwa 500.000 Euro resultiert. Da die bestehenden kirchlichen Gebäude einen baulich schlechten Zustand aufweisen und der Erhalt wirtschaftlich nicht darstellbar ist, soll der Bereich nach der Aufhebung dem Innenbereich zugeordnet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Sicherung des Kindergartenstandortes. Der Kindergarten aus dem Gemeindehaus in der Roßheidestraße soll durch Erweiterung und Neubau an der Roßheidestraße 20 a weitergeführt werden. Die entsprechenden Mittel für den Umbau sind beantragt und die Kostenübernahme durch die Kommune ist in Aussicht gestellt. Die Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit verlief ohne Anregungen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20110609164628
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