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Beschlussvorlage

Bildung eines Schulverbundes der GGS Schule am Rosenhügel als Hauptstandort mit der GGS Schillerschule als Teilstandort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW

10/0315 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck plant die Bildung eines Grundschulverbundes gemäß § 81 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW. Dabei soll die GGS Schule am Rosenhügel als Hauptstandort fungieren, während die GGS Schillerschule als Teilstandort in den Verbund integriert wird. Grundlage für dieses Vorhaben ist der Schulentwicklungsplan der Stadt für die Schuljahre 2007/08 bis 2013/14.

Die Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung. Da die Schillerschule voraussichtlich weiterhin überwiegend einzügig geführt wird, sollen durch den Verbund angemessene Klassen- und Schulgrößen sowie ein effektiverer Ressourceneinsatz sichergestellt werden. Ein Verbund ermöglicht laut Verwaltung einen flexibleren Personaleinsatz, eine bessere fachliche Spezialisierung sowie optimierte Förderangebote.

Die Umsetzung des Schulverbundes ist für den 01.08.2010 vorgesehen, sofern die Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster rechtzeitig vorliegt; andernfalls soll der Start zum 01.02.2011 erfolgen. Der Beschluss sieht zudem vor, den Teilstandort Schillerschule ab dem Schuljahr 2011/12 auslaufend aufzulösen und die verbleibenden Klassenverbände ab dem Schuljahr 2013/14 in das Gebäude der Schule am Rosenhügel zu überführen. Zur Sicherstellung der Schulorganisation wurde die sofortige Vollziehung der Maßnahme angeordnet. Die Schulkonferenzen beider Standorte wurden im Rahmen des Verfahrens angehört. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

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