Bildung eines Schulverbundes der GGS Wilhelmschule als Hauptstandort mit der GGS Albert-Schweitzer-Schule als Teilstandort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0320 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht die Bildung eines Schulverbundes zwischen der Gemeinschaftsgrundschule Wilhelmschule und der Gemeinschaftsgrundschule Albert-Schweitzer-Schule vor. Gemäß dem Schulentwicklungsplan der Stadt Gladbeck soll die Albert-Schweitzer-Schule dabei als Teilstandort an die Wilhelmschule, die als Hauptstandort fungiert, angegliedert werden. Die Umsetzung ist, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster, zum 01.08.2010 oder alternativ zum 01.02.2011 vorgesehen.
Grundlage für diesen Schritt ist die demografische Entwicklung. Während die Schülerzahlen an der Wilhelmschule rückläufig sind, bleibt die Albert-Schweitzer-Schule voraussichtlich einzügig, was mittelfristig die Erfüllung der Mindestanforderungen an einen Schulbetrieb gefährden könnte. Durch den Verbund sollen die Ressourcen effizienter genutzt, der Personaleinsatz flexibler gestaltet und pädagogische Angebote, wie etwa die Sprachförderung, optimiert werden. Die Schulkonferenzen beider Standorte wurden im Rahmen des Verfahrens angehört.
Die Verwaltung ordnet die sofortige Vollziehung der Maßnahme an. Dies begründet sie mit dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Schulbetrieb und der Vermeidung von Unterrichtsausfällen oder einer Überbesetzung von Lehrerstellen an kleinen Standorten. Die Betreuung der Standorte durch Hausmeister und Sekretariat soll zunächst unverändert bleiben. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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