Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 123, 1. Änderung Gebiet: Brauckstraße/Heringstraße hier: Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 123 für das Gebiet Brauckstraße/Heringstraße vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Anpassung der geplanten Nutzungen im Rahmen des Projekts „REHA-Zentrum“.
Nach der Übernahme des Projekts durch einen neuen Vorhabenträger wurde der Teilbereich des Altenpflegeheims bereits im November 2009 in Betrieb genommen. Für die verbleibenden Module „medizinisches Therapiezentrum“ und „Betreutes Wohnen“ wird eine Neuausrichtung angestrebt. Da die Vermarktung der ursprünglich geplanten 2.750 m² großen Therapiefläche aufgrund mangelnder Nachfrage als nicht realisierbar eingestuft wurde, soll die Nutzfläche auf etwa 800 m² im Erdgeschoss reduziert werden. Die darüberliegenden Etagen sollen stattdessen zur Erweiterung des bestehenden Pflegeheims um jeweils 20 Plätze für die Pflege oder Kurzzeitpflege genutzt werden. Diese Erweiterung soll insbesondere auf die steigende Nachfrage und den Bedarf an spezialisierten Angeboten für Menschen mit Demenz reagieren. Durch die Erweiterung werden zusätzlich etwa 40 bis 45 Arbeitsplätze erwartet.
Zudem soll die Erschließung des Bereichs „Betreutes Wohnen“ verändert werden, da ein Grundstücksverkauf die ursprüngliche Erschließungsführung erschwert und die Erschließung nun nach Osten verlegt werden soll. Der Entwurf sieht vor, die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplans gemäß § 13 Baugesetzbuch zu beschließen.
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