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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 19 (Aufhebung) Gebiet: Kinderspielplatz Hermannstraße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

11/0244 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 19 beschließen, der das Gebiet des Kinderspielplatzes Hermannstraße umfasst. Der Bebauungsplan ist seit dem 15. April 1964 rechtsverbindlich und sah unter anderem die Einrichtung eines Kinderspielplatzes sowie die Sicherung von Flächen für den ruhenden Verkehr und die Bebauung von Baulücken vor.

Nach Angaben der Verwaltung ist eine Erschließung des Spielplatzbereiches aufgrund bereits umgesetzter Baumaßnahmen im Planungsbereich nicht mehr möglich. Zudem wurde bereits 1981 festgestellt, dass die Fläche laut Spielflächenleitplan nicht mehr für öffentliche Zwecke benötigt wird. Da das Gebiet mittlerweile baulich entwickelt ist, wird die Aufhebung des fast 50 Jahre alten Plans als sinnvoll erachtet.

Das Aufhebungsverfahren wurde bereits im April 2010 durch den Planungsausschuss eingeleitet. Im Rahmen des Verfahrens fanden die Beteiligung von Behörden sowie die Öffentlichkeit statt. Während der Kreis Recklinghausen Anregungen einbrachte, die städtebaulich berücksichtigt wurden, wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Anregungen eingereicht. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Bebauungsplan Nr. 19 als Satzung aufzuheben. Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft. Für das Vorhaben entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

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