Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO NW Steuerung von Vergnügungsstätten Bebauungsplan Nr. 152 Gebiet: Landstraße, Ringeldorfer Straße hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 25. August 2010 von der zuständigen Verwaltung und einem Ratsmitglied getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 152, der das Gebiet an der Landstraße sowie die Ringeldorfer Straße umfasst.
Hintergrund der Vorlage ist ein Bauantrag zur Errichtung einer Spielhalle an der Landstraße 47. Da für das betreffende Gebiet derzeit kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert, ist die bauliche Nutzung nach den geltenden Vorschriften als mischgebietstypisch zulässig. Die Verwaltung beabsichtigt jedoch, durch den neuen Bebauungsplan die Voraussetzungen für eine Zurückstellung des Bauantrags gemäß § 15 BauGB zu schaffen.
Ziel ist eine räumliche Steuerung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet. Da die Stadt bereits ein Gutachten zur Erarbeitung eines Vergnügungsstättenkonzepts in Auftrag gegeben hat, soll die Entscheidung abwarten, ob die Ansiedlung solcher Betriebe in diesem Bereich städtebaulich zulässig ist. Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus der laufenden Bearbeitungsfrist des Bauantrages. Der Beschluss sieht zudem die Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß den geltenden Satzungen vor.
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