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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW Bebauungsplan Nr. 179 Gebiet: Kirchhellener Straße/A31 Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Photovoltaik Freiflächenanlage

21/0255 10.06.2021

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschastung und Mobilität befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zum Bebauungsplan Nr. 179 im Gebiet Kirchhellener Straße/A31. Gegenstand des Plans ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

Auf Grundlage einer am 26. April 2021 durch die Bürgermeisterin und einen Ratsherrn getroffenen Dringlichkeitsentscheidung wurde dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 9. April 2021 zugestimmt. Damit ist auch die öffentliche Auslegung des Plans gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches beschlossen worden.

Die Realisierung der Anlage soll klimaneutralen Strom für etwa 420 bis 430 Haushalte produzieren, wobei ein jährliches CO2-Einsparungspotenzial von circa 920 Tonnen veranschlagt wird. Im Zuge des Verfahrens wird ein Umweltbericht erstellt, da die kleinklimatischen Funktionen der bisherigen Freifläche durch das Vorhaben eingeschränkt werden. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Entscheidung sind nicht vorgesehen.

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