Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Errichtung einer 3-Gruppen-Kindertagesstätte an der Uhlandstraße - Planungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 20/0139 des Amts für Immobilienwirtschaft befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Errichtung einer Kindertagesstätte mit drei Gruppen an der Uhlandstraße. Der Jugendhilfeausschuss hatte in vorangegangenen Sitzungen die Notwendigkeit eines Ausbaus von Kindertagesstätten-Plätzen festgestellt, wobei die Erstellung der Einrichtung an der Uhlandstraße als Teil eines Ausbauprogramms vorgesehen ist.
Ursprünglich war geplant, die Planungen dem Stadtplanungs- und Bauausschuss in der Sitzung am 19. März 2020 vorzustellen und dort beschließen zu lassen. Aufgrund der durch die Corona-Krise bedingten Einschränkungen wurde diese Sitzung jedoch ersatzlos abgesagt. Um eine Verschiebung des Projektstarts und der damit verbundenen Fertigstellung der Kindertagesstätte zu vermeiden, wurde am 26. März 2020 eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW durch den Bürgermeister und den Ausschussvorsitzenden getroffen.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, diese bereits getroffene Dringlichkeitsentscheidung nun formell zu genehmigen, sodass die dargestellte Planung beschlossen ist. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden auf eine bereits existierende Vorlage verwiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202704100142
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200514115651-0
Ort
📍 Uhlandstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Uhlandstraße.