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Beschlussvorlage

Neubildung des Genossenschaftsrates 2010-2015 der Emschergenossenschaft hier: Benennung eines stellvertretenden Mitglieds

10/0441 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck ist Mitglied der Emschergenossenschaft Essen. Da die fünfjährige Amtsperiode der Mitglieder des Genossenschaftsrates sowie deren Stellvertreter im Jahr 2010 endet, steht die Neubildung des Genossenschaftsrates für die Periode 2010 bis 2015 an. Die Neuwahl der Organe obliegt der Genossenschaftsversammlung.

Die Emschergenossenschaft hat die Stadt Gladbeck um die Benennung eines Ratsvertreters gebeten. Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe des Emschergenossenschaftsgesetzes, wonach mindestens die Hälfte der Vertreter der Kreise, Städte und Gemeinden einer Vertretung der Gebietskörperschaften angehören muss, um die notwendige Parität zu gewährleisten. Bisher wird die Stadt Gladbeck durch den Bürgermeister als stellvertretendes Mitglied im Genossenschaftsrat vertreten.

Gemäß der Gemeindeordnung NRW sind Vertreter der Gemeinde in Organen von juristischen Personen, an denen die Stadt beteiligt ist, dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt zu verfolgen. Die Vertreter sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Die Bestellung des Vertreters erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung, wobei die Wahl durch offene Abstimmung oder Abgabe von Stimmzetteln vollzogen wird. Mit der Beschlussvorlage wird die Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Genossenschaftsrat vorgeschlagen. Finanzielle Auswirkungen durch diese Benennung entstehen nicht.

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