Neubildung des Genossenschaftsrates 2010-2015 der Emschergenossenschaft hier: Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck ist Mitglied der Emschergenossenschaft Essen. Da die fünfjährige Amtsperiode der Mitglieder des Genossenschaftsrates sowie deren Stellvertreter im Jahr 2010 endet, steht die Neubildung des Genossenschaftsrates für die Periode 2010 bis 2015 an. Die Neuwahl der Organe obliegt der Genossenschaftsversammlung.
Die Emschergenossenschaft hat die Stadt Gladbeck um die Benennung eines Ratsvertreters gebeten. Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe des Emschergenossenschaftsgesetzes, wonach mindestens die Hälfte der Vertreter der Kreise, Städte und Gemeinden einer Vertretung der Gebietskörperschaften angehören muss, um die notwendige Parität zu gewährleisten. Bisher wird die Stadt Gladbeck durch den Bürgermeister als stellvertretendes Mitglied im Genossenschaftsrat vertreten.
Gemäß der Gemeindeordnung NRW sind Vertreter der Gemeinde in Organen von juristischen Personen, an denen die Stadt beteiligt ist, dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt zu verfolgen. Die Vertreter sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Die Bestellung des Vertreters erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung, wobei die Wahl durch offene Abstimmung oder Abgabe von Stimmzetteln vollzogen wird. Mit der Beschlussvorlage wird die Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Genossenschaftsrat vorgeschlagen. Finanzielle Auswirkungen durch diese Benennung entstehen nicht.
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse Hier: Antrag der Fraktion Soziale Liste - Stuttgart 21 und die Folgen für die übrige Bundesrepublik - 20.09.2010
- Änderung von Ausschussbesetzungen; - Ratsfraktion Die Linke - 16.09.2010
- Fotovoltaikprojekte der Stadt Gladbeck 10.09.2010
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 82 i.V.m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010 10.09.2010
- Genehigung einer Dringlichkeitsentscheikdung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 i.V.m. ( 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2010; hier: Außerplanmäßiger Bedarf im Produkt 11.02.01 Planung und Bau der Stadtentwässerung Auszahlungen für Baumaßnahmen hier: Kanal Frentroper Straße Auszahlung in Höhe von 450.000 € 07.09.2010
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 i. V. m. § 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2010; hier: Überplanmäßigen Bedarf im Produkt 03.01.04 Gymnasien Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen hier: Heisenberg-Gymnasium Aufwand in Höhe von 49.000 € 31.08.2010