Neufassung der „Wahlordnung der Stadt Gladbeck für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder“
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0055 des Organisations- und Personalamtes sieht die Verabschiedung einer Neufassung der Wahlordnung für die direkt in den Integrationsrat der Stadt Gladbeck zu wählenden Mitglieder vor. Die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates ist zeitgleich mit den allgemeinen Kommunalwahlen am 13. September 2020 angesetzt.
Die aktuelle Wahlordnung basiert auf dem Stand von 2014. Aufgrund von Änderungen im Kommunalwahlgesetz sowie in der Kommunalwahlordnung des Landes Nordrhein-Westfalen besteht die Notwendigkeit, die lokale Wahlordnung an das geltende Kommunalwahlrecht anzupassen. Die Anpassungen betreffen insbesondere die vorgeschriebenen Fristen sowie die Nummernfolge auf den Stimmzetteln. Um die Lesbarkeit der Regelungen zu gewährleisten, wird statt einer Änderungssatzung eine vollständige Neufassung der Wahlordnung vorgeschlagen.
Mit der Neufassung der Integrationsrats-Wahlordnung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck verbunden. Zudem werden keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen festgestellt. Der Entwurf sieht vor, die als Anlage zur Vorlage beigefügte Neufassung der Wahlordnung zu beschließen. Die Vorlage wurde zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat der Stadt Gladbeck übermittelt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202701100054
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200207085913-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200207085913-1