Verpflichtung der gewählten Mitglieder des Integrationsrates
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0126 des Amtes für Integration und Sport regelt die formale Verpflichtung der gewählten Mitglieder des Integrationsrates. Grundlage für dieses Vorhaben ist die Gemeindeordnung NRW, wonach für die Rechtsstellung der Mitglieder des Integrationsrates entsprechende Regelungen zur Verschwiegenheits- und Treuepflicht gegenüber der Gemeinde gelten.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck sollen die Mitglieder des Gremiums entsprechend verpflichtet werden. Der Vollzug dieser Verpflichtung erfolgt durch den Bürgermeister. Die Mitglieder bekunden ihr Einverständnis mit einer festgelegten Formel, indem sie nach dem Vorlesen durch den Bürgermeister durch Erheben ihrer Plätze zustimmen. Mit dieser Erklärung verpflichten sich die Mitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen. Die Vorlage dient somit der Sicherstellung der rechtlichen Anforderungen an die Amtsführung der gewählten Vertreter im Integrationsrat.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 136 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 102202100125
Verwandte Vorlagen