Änderung der Betriebssatzung für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG)/ Bestellung der Betriebsleitung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0277 sieht eine Änderung der Betriebssatzung für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) sowie eine Neuregelung der Betriebsleitung vor. Hintergrund ist der Antrag des aktuellen Betriebsleiters auf Versetzung in den Ruhestand zum 1. Januar 2022, wodurch die Position ab Mitte des Jahres 2021 faktisch nicht mehr besetzt sein wird.
Um eine nahtlose Nachbesetzung zu gewährleisten und den personellen Veränderungen sowie den verschiedenen Betriebszweigen des ZBG Rechnung zu tragen, soll die Betriebsleitung künftig wieder aus zwei Mitgliedern bestehen. Die geplante Änderung des § 2 Abs. 1 der Betriebssatzung legt fest, dass die Leitung aus einem Ersten und einem Zweiten Betriebsleiter besteht, wobei die Stimme des Ersten Betriebsleiters bei Meinungsverschiedenheiten ausschlaggebend ist.
Im Zuge dieser Satzungsänderung ist vorgesehen, den bisherigen Betriebsleiter zum Ersten Betriebsleiter zu bestellen. Für die Nachbesetzung der Stelle des Ersten Betriebsleiters soll zeitnah ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet werden. Die Position des Zweiten Betriebsleiters soll intern durch den aktuellen Fachbereichsleiter Unternehmensplanung und Fuhrpark besetzt werden. Die Verwaltung begründet diese Entscheidung mit der langjährigen Betriebszugehörigkeit und der fachlichen Qualifikation der betreffenden Person. Die Neuregelung führt zur Ausweisung einer Stelle in der Stellenübersicht 2021 nach EG 15 TVöD-V. Finanzielle Auswirkungen auf den Erfolgswert oder das Vermögen werden nicht ausgewiesen.
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