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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 17 a, 9. Änderung, Gebiet: Hering-, Breukerstraße Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

17/0073

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck hat die öffentliche Auslegung der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 a für das Gebiet Hering-/Breukerstraße beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Löwenzahn“ um 25 Plätze für Kinder über drei Jahre. Da die geplante Erweiterung außerhalb der bisher festgesetzten überbaubaren Flächen liegt und keine Befreiung nach dem Baugesetzbuch möglich ist, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange gab die Bezirksregierung Arnsberg den Hinweis, dass keine einwirkungsrelevanten bergbaulichen Einwirkungen zu erwarten sind, empfahl jedoch die Einbindung der Eigentümer von Bergwerksfeldern sowie der Unteren Bodenschutzbehörde. Die Verwaltung hat diese Anregungen im Verfahren umgesetzt.

Aufgrund der Identifizierung von städtischen Abwasserkanälen und einer Wasserleitung der RWW GmbH im Bereich des ursprünglichen Erweiterungsplans wurde eine Umplanung vorgenommen. Da eine Überbauung der Leitungen nicht möglich und eine Verlegung der Kanäle aus Kostengründen nicht umsetzbar ist, wurde der Erweiterungsbaukörper auf die südwestliche Seite des Bestandsgebäudes zur Mathiasstraße hin verlegt. Die bestehenden Leitungen und deren Schutzstreifen werden im neuen Bebauungsplan gesichert. Der Beschluss umfasst die Zustimmung zum Entwurf sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

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