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Beschlussvorlage

Bebauungspläne Nr. 17a, 2. und 5. Änderung (Aufhebungsverfahren) Gebiet: Hering- / Breukerstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

11/0009 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 17a, 2. Änderung, sowie der 5. Änderung für das Gebiet Hering-/Breukerstraße als Satzung beschließen. Die betreffenden Pläne, die seit 1974 bzw. 1981 rechtsverbindlich sind, regelten unter anderem Flächen für ein Schulzentrum sowie Wohn- und Geschäftsnutzungen.

Die Verwaltung begründet das Aufhebungsverfahren damit, dass die bestehenden Planungen nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen. Im Rahmen des Förderprogramms Soziale Stadt im Stadtteil Brauck soll der Schulstandort neu gestaltet werden. Da bereits Maßnahmen zur Umgestaltung des Geländes stattgefunden haben, die teilweise von den alten Festsetzungen abweichen – etwa durch den Abriss von Gebäuden im Bereich der Horster Straße –, ist die Beibehaltung der Pläne nicht mehr zweckmäßig. Da die geplanten Neubauflächen weitgehend bereits umgesetzt wurden, wird eine Neuaufstellung der Bebauungspläne als nicht erforderlich erachtet.

Nach der Aufhebung soll die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben im Bereich der bebauten Ortsteile gemäß § 34 BauGB erfolgen. Die Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Rahmen der Auslegungsverfahren ergab keine Anregungen gegen die Aufhebung. Mit dem Satzungsbeschluss tritt die Aufhebung nach der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

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