Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2010 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0068 des Amts für kommunale Finanzen dient der Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2010. Gemäß der Bestimmungen des § 80 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen leitet der Bürgermeister den vom Stadtkämmerer erstellten und bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung nebst aller Anlagen dem Rat zu.
Der Entwurf umfasst den Planentwurf für das Haushaltsjahr 2010. Ein ergänzendes Dokument, das Haushaltssicherungskonzept 2010, wird nach der Vorlage des Entwurfs, jedoch noch vor der geplanten Verabschiedung der Haushaltssatzung im Rat am 25. März 2010, nachgereicht.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Entwurf der Haushaltssatzung 2010 sowie die dazugehörigen Anlagen zur Vorbereitung der Beratung und der anschließenden Beschlussfassung an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzuleiten.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Beschlusscontrolling/Beschlussliste für das 2. Halbjahr 2009 14.01.2010
- Änderung einer Ausschussbesetzung - CDU-Fraktion - 19.01.2010
- Integrationsrat; hier: Wahl der Vertreter/innen des Rates 11.01.2010
- Änderung einer Ausschussbesetzung - Fraktion Soziale Liste - 20.01.2010
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse; hier: Antrag der Ratsfraktion DIE. LINKE - Meldung von Daten städtischer Mitarbeiter - 08.01.2010
- Integriertes Handlungskonzept hier: Beschluss über die Erweiterung des Programmgebietes 23.12.2009