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Beschlussvorlage

Integrationsrat; hier: Wahl der Vertreter/innen des Rates

10/0052 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0052 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Wahl der Vertreter des Rates der Stadt Gladbeck im Integrationsrat. Grundlage für die Neugestaltung ist das am 30. Juni 2009 vom Landtag Nordrhein-Westfalen verkündete Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in Gemeinden, welches Änderungen des § 27 der Gemeindeordnung NRW vorsieht. Der Rat der Stadt Gladbeck hatte bereits in einer Sitzung im September 2009 die Bildung eines Integrationsrates sowie die entsprechenden Änderungen der Hauptsatzung beschlossen und den Wahltermin für den 7. Februar 2010 festgelegt.

Gemäß der Hauptsatzung setzt sich der Integrationsrat aus 14 direkt gewählten Mitgliedern sowie aus 7 vom Rat zu bestellenden Ratsmitgliedern zusammen. Die Vorlage sieht vor, dass die Wahl der Vertreter des Rates nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, sofern keine Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag erzielt wird. Zudem besteht die Möglichkeit, beratende Mitglieder gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 der Gemeindeordnung NRW zu benennen. Hierbei kann der Rat entscheiden, ob es sich bei den beratenden Mitgliedern um Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger handelt. Diese Mitglieder nehmen mit beratender Stimme teil, werden jedoch nicht bei der Berechnung der Beschlussfähigkeit berücksichtigt. Mit der Durchführung der Wahlen sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.

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