Wahl der/des stellvertretenden Integrationsratsvorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat der Stadt Gladbeck muss eine Neubesetzung im Präsidium vornehmen. Grund hierfür ist der Mandatsverzicht einer Mandatsträgerin, die am 10. November 2022 gegenüber dem Wahlleiter erklärt hat. Mit dem Ausscheiden aus dem Gremium endet zugleich das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates.
Auf Basis der Geschäftsordnung des Integrationsrates sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist das Gremium dazu angehalten, aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und drei Stellvertreter zu wählen. Die Beschlussvorlage regelt hierzu die verfahrenstechnischen Abläufe. Die Wahl wird durch eine offene Abstimmung durchgeführt, wobei für eine erfolgreiche Wahl mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erforderlich ist. Falls im ersten Durchgang kein Kandidat und keine Kandidatin die absolute Mehrheit erreicht, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei einem Gleichstand der Stimmen entscheidet das Los über das Wahlergebnis.
Der anstehende Wahlvorgang hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit der Durchführung der Wahl verbunden.
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