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Beschlussvorlage

Betrifft: Bebauungsplan Nr. 99, 3.Änderung Gebiet: Gewerbepark Gladbeck-Brauck hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

09/0262

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0262 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die öffentliche Auslegung der dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 99 für das Gebiet Gewerbepark Gladbeck-Brauck vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Festsetzungen für den Bereich zwischen der Luxemburger Straße und der Europastraße.

Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1994 sieht für die Fläche der ehemaligen Schachtanlage Graf Moltke eine kleinteilige Bebauung mit einer Geschossigkeit von mindestens sechs und höchstens zwölf Geschossen vor. Laut Begründung der Verwaltung soll diese Regelung nun durch eine flächenhafte Bauflächenausweisung in zweigeschossiger Bauweise ersetzt werden. Damit sollen die Planfestsetzungen an die aktuelle Nachfrage angepasst und die Vermarktung des etwa 6.000 m² großen Grundstücks im Eingangsbereich des Gewerbeparks ermöglicht werden. Die bestehenden straßenbegleitenden Baumreihen entlang der Luxemburger und der Europastraße sollen erhalten bleiben und durch weitere Stellplätze sowie Baumstandorte ergänzt werden.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit fanden bereits im Frühjahr 2009 statt, wobei keine Anregungen eingingen. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss soll nun beschließen, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Verfahren werden nicht ausgewiesen.

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