Bestellung einer Schriftführerin/einer stellvertretenden Schriftführerin
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit der Stadt Gladbeck steht die Neubesetzung der Schriftführung für die Sitzungsprotokolle zur Debatte. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Ausschussvorsitzenden sowie einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Die Notwendigkeit einer Neubesetzung ergibt sich aus personellen Veränderungen im Zuge der Neuorganisation des Dezernates IV zum Stadtamt 51, wodurch die bisherigen Funktionen der Schriftführung und der stellvertretenden Schriftführung vakant wurden.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses zwei neue Personen zu bestellen. Konkret sollen eine Stadtoberinspektorin als Schriftführerin und eine weitere Stadtoberinspektorin als stellvertretende Schriftführerin mit dieser Aufgabe betraut werden. Mit dieser Neubesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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