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Beschlussvorlage

Bestellung einer stellvertretenden Schriftführung

24/0176 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck steht die Bestellung einer stellvertretenden Schriftführung zur Entscheidung. Gemäß § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über Ausschussbeschlüsse eine Niederschrift zu erstellen, welche vom Ausschussvorsitzenden und einer vom Ausschuss bestellten Schriftführung zu unterzeichnen ist.

Nach einem Beschluss vom 14. März 2023 war die Funktion der stellvertretenden Schriftführung bereits besetzt. Da die bisherige Person für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung steht, hat die Verwaltung einen Vorschlag zur Neubesetzung vorgelegt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den neuen stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.

Die personelle Änderung führt zu keinen finanziellen Auswirkungen im Haushalt. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit dieser Entscheidung vor. Die Vorlage wird in der Sitzung des Ausschusses am 23. April 2024 behandelt.

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