Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 17/0186 des Jugendhilfeausschusses wird die Bestellung einer neuen stellvertretenden Schriftführerin beantragt. Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche vorschreibt, dass über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift anzufertigen ist. Diese Niederschrift muss sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden.
Aufgrund organisatorischer Gründe ist ein Wechsel in der stellvertretenden Schriftführung vorgesehen. Bisher war ein Stadtamtsrat in dieser Funktion bestellt. Der Entwurf sieht vor, eine Stadtinspektorin zur neuen stellvertretenden Schriftführerin des Jugendhilfeausschusses zu bestellen. Mit dieser personellen Neubesetzung der stellvertretenden Schriftführung ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Die Entscheidung wird dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Dokumente
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