Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
✦ KI-Zusammenfassung
Der Sportausschuss befasst sich in seiner kommenden Sitzung mit der Neubesetzung einer Funktion innerhalb des Gremiums. Gegenstand der Beschlussvorlage 24/0275 ist die Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin.
Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung ergibt sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese schreibt vor, dass über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse Niederschriften zu erstellen sind, welche sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einer vom Ausschuss bestellten Schriftführerin zu unterzeichnen sind. Da die bisherige stellvertretende Schriftführerin aus dem Dienst der Stadt Gladbeck ausgeschieden ist, besteht Bedarf an einer Neubesetzung dieser Position.
Die Verwaltung schlägt vor, eine neue Person zur stellvertretenden Schriftführerin des Sportausschusses zu bestellen. Mit dieser personellen Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor. Der entsprechende Beschlussentwurf liegt der Sitzung zur Entscheidung vor.
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