Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 22/0090 wird die Bestellung einer zweiten stellvertretenden Schriftführerin für die Niederschriften der Ratssitzungen beantragt. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche vorschreibt, dass Protokolle über die im Rat gefassten Beschlüsse von der Bürgermeisterin und einer vom Rat zu bestellenden Schriftführung zu unterzeichnen sind.
Nach den bestehenden Regelungen sind bereits eine Schriftführerin sowie eine stellvertretende Schriftführerin im Rat gewählt. Die Verwaltung schlägt nun vor, eine im Büro der Bürgermeisterin tätige Stadtinspektorin zur zweiten stellvertretenden Schriftführerin zu ernennen. Diese Person soll die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Rates übernehmen.
Mit dieser personellen Ergänzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Ebenso ergeben sich aus dem vorliegenden Beschlussentwurf keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen.
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