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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 26.06.2025
- 4Änderung der Hauptsatzung der Stadt GladbeckZur Vorlage · 25/0355 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat mit der Vorlage 25/0355 eine Änderung der Hauptsatzung zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der vorgeschlagenen Anpassungen ist die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für den Einsatz einer Software, die hybride sowie digitale Sitzungen des Rates und der Ausschüsse ermöglicht. Damit soll auch die Durchführung digitaler Abstimmungen und Wahlen innerhalb der kommunalen Gremien möglich gemacht werden.
Die Vorlage bezieht sich auf eine Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses vom 23. Juni 2025, in der einstimmig die Änderung der Hauptsatzung sowie der Geschäftsordnung beschlossen wurde. Die vorgeschlagenen Änderungen der Hauptsatzung sind in einer entsprechenden Synopse detailliert aufgeführt.
Laut dem vorliegenden Beschlussentwurf ergeben sich aus der Umsetzung keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Zudem wurde keine wesentliche Klimarelevanz festgestellt. Der Entwurf wird im Rahmen der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 8. September 2025 vorberaten, bevor im Rat am 11. September 2025 eine Entscheidung über die Änderung der Satzung ansteht.
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- 5Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine AusschüsseZur Vorlage · 25/0356 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 25/0356 sieht eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse vor. Grundlage für diesen Antrag ist die geplante Einführung einer Software, welche die Durchführung von hybriden sowie digitalen Rats- und Ausschusssitzungen ermöglichen soll. Darüber hinaus wird die Nutzung dieser technischen Mittel für digitale Abstimmungen und Wahlen vorgesehen.
Die Notwendigkeit einer Anpassung der bestehenden Geschäftsordnung wurde bereits in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 23. Juni 2025 erörtert. Mit der Einführung der neuen Software sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die digitale Kommunikation und die Durchführung von Sitzungen sowie Wahlen im Rat und den Ausschüssen aktualisiert werden.
Die vorgeschlagene Änderung bezieht sich auf die bestehende Geschäftsordnung vom 7. Dezember 2023. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Zudem wurde nach einer Prüfung festgestellt, dass die Änderung keine wesentliche Klimarelevanz aufweist.
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- 6Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) - Bestellung einer Stellvertreterin in die Gesellschafterversammlung -Zur Vorlage · 25/0346 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck ist Gesellschafterin der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE), die für die Erzeugung und Versorgung mit Elektrizität, Gas sowie Wärme sowie für Telekommunikationsdienstleistungen zuständig ist. In der Gesellschafterversammlung des Unternehmens vertritt die Stadt Gladbeck aktuell durch die Bürgermeisterin.
Aufgrund eines personellen Wechsels in der Stadtverwaltung wird eine Neubesetzung der Stellvertretung angestrebt. Die bisherige Stellvertreterin, die ehemalige Stadtkämmerin, ist zum 30. Juni 2025 aus dem Dienst ausgeschieden. Da die neu gewählte Stadtkämmerin ihr Amt am 1. Oktober 2025 antreten wird, liegt ein Vorschlag zur Bestellung einer Nachfolgerin vor.
Der Beschluss sieht vor, die neue Stadtkämmerin als Stellvertreterin der Stadt Gladbeck in die Gesellschafterversammlung der ELE GmbH zu entsenden. Durch diese personelle Neubesetzung soll die Vertretung der Stadt in den Organen der Gesellschaft sichergestellt werden. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch diesen Vorgang keine Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt.
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- 7Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH - Bestellung einer Vertreterin in den Aufsichtsrat -Zur Vorlage · 25/0320 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck ist Gesellschafterin der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW). In einer vorliegenden Beschlussvorlage wird die Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat des Unternehmens thematisiert.
Der Anlass für den Vorschlag ist das Ausscheiden der bisherigen Stadtkämmerin aus dem Dienst der Stadt Gladbeck zum 30. Juni 2025. Da die Nachfolge für dieses Amt bereits geregelt ist und die neue Stadtkämmerin ihren Dienst bei der Stadt am 1. Oktober 2025 antreten wird, soll diese Person künftig als Vertreterin der Stadt Gladbeck im Aufsichtsrat der RWW mbH fungieren.
Die Vorlage sieht vor, die neu gewählte Stadtkämmerin offiziell für das Gremium zu bestellen. Durch diesen Vorgang entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt. Zudem wird in der Vorlage festgehalten, dass keine wesentliche Klimarelevanz mit der Entscheidung verbunden ist.
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- 8Entwurf des Jahresabschlusses 2024Zur Vorlage · 25/0366 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Vorlage 25/066 den Entwurf des Jahresabschlusses 2024 vorgelegt. Der Entwurf wurde gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW aufgestellt und bestätigt. Die Ergebnisrechnung weist für das Jahr 2024 einen Fehlbetrag von rund 16,7 Millionen Euro aus. Durch diesen Fehlbetrag sowie die Verrechnung von 600.000 Euro gegen die allgemeine Rücklage erhöht sich die bilanzielle Überschuldung der Stadt Gladbeck auf 107,9 Millionen Euro.
Zur Entwicklung des Ergebnisses trugen verschiedene Ertrags- und Aufwandsarten bei. Bei den Steuern ergaben sich Mindererträge, darunter ein Rückgang der Gewerbesteuer um 5,5 Millionen Euro gegenüber dem Planansatz sowie eine Verringerung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer um 2,9 Millionen Euro. Demgegenüber standen Mehrerträge bei den Zuwendungen von Bundes- und Landesmitteln in Höhe von 10,7 Millionen Euro, unter anderem durch Zuschüsse für die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine sowie für den Bereich frühe Bildung. Auf der Aufwandsseite stiegen die Transferaufwendungen um 6,5 Millionen Euro über dem Plan an, was auf Ausgaben in der frühen Bildung und bei Hilfen für Erziehung zurückzuführen ist. Zudem verzeichnete die Stadt einen Mehraufwand bei den bilanziellen Abschreibungen von 4,2 Millionen Euro.
Der Rat soll den Entwurf zur Kenntnis nehmen und ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleiten.
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- 9Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum 30. Juni 2025Zur Vorlage · 25/0357 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 25/0357 befasst sich mit der finanziellen Lage der Stadt Gladbeck zum Stichtag 30. Juni 2025. Der enthaltene Bericht umfasst eine Ergebnisprognose für das Ende des Haushaltsjahres 2025 sowie eine Auflistung der wesentlichen Abweichungen in der Finanzplanung.
Ergänzend dazu liegt ein halbjährlicher Bericht zum Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Gladbeck vor, der ebenfalls den Stand vom 30. Juni 2025 dokumentiert. Die Unterlagen dienen der Information über die aktuelle Haushaltsentwicklung sowie die Verwaltung der städtischen Verbindlichkeiten.
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 8. September 2025 beraten. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat die Berichte zur finanziellen Lage sowie zum Zins- und Schuldenmanagement in seiner Sitzung am 11. September 2025 zur Kenntnis nimmt.
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- 10Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2025Zur Vorlage · 25/0368 · Beschlussvorlage
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Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck wird über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Mitteln für das Haushaltsjahr 2025 beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 25/0368 sieht die Genehmigung von Aufwendungen vor, die über den regulären Haushalt hinausgehen.
Den Unterlagen zufolge belaufen sich die beantragten Aufwendungen im Ergebnisplan auf 590.000 Euro. Im Bereich des investiven Finanzplans sind weitere Aufwendungen in Höhe von 300.000 Euro vorgesehen. Die detaillierte Aufschlüsselung dieser Beträge ist der beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen.
Die Bürgermeisterin beantragt die Zustimmung zu den in der Zusammenstellung aufgeführten Mittelbereitstellungen. Eine Untersuchung der klimarelevanten Auswirkungen ergab keine wesentliche Klimarelevanz, sodass eine Alternativenprüfung nicht erforderlich war. Die Vorberatung im zuständigen Ausschuss ist für den 8. September 2025 angesetzt, während die Entscheidung durch den Rat für den 11. September 2025 vorgesehen ist.
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- 11Teilnahme an dem Landesprogramm "Gesetz zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen - ASEG NRW)Zur Vorlage · 25/0358 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, am Landesprogramm „Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen“ (ASEG NRW) teilzunehmen, um eine anteilige Entschuldung ihrer Liquiditätsverbindlichkeiten zu erwirken. Mit der Beschlussvorlage 25/0358 wird dem Rat vorgeschlagen, die Teilnahme am Programm zu beschließen und die Verwaltung mit der Antragstellung bei der NRW.Bank zu beauftragen. Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, die Hälfte der identifizierten übermäßigen Liquiditätsschulden zu übernehmen.
Die Stadt Gladbeck ist für dieses Verfahren antragsberechtigt, da ihre Pro-Kopf-Verschuldung zum Stichtag 31. Dezember 2023 mit etwa 2.375 Euro über dem erforderlichen Schwellenwert liegt. Die Liquiditätskredite der Stadt beliefen sich zu diesem Zeitpunkt auf rund 180 Millionen Euro. Das Programm sieht eine Entlastung für Schuldenanteile oberhalb von 1.500 Euro pro Einwohner sowie eine Mindestentschuldung ab einem Betrag von 100 Euro pro Einwohner vor.
Der Antrag muss bis zum 30. November 2025 gestellt werden und erfordert neben dem Ratsbeschluss auch den geprüften Jahresabschluss 2023 sowie einen Prüfbericht eines Wirtschaftsprüfers. Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Zinsaufwendungen für die Stadtverwaltung. Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss beraten.
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- 12Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 25/0360 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck berät in seiner Sitzung am 11. September 2025 über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 sowie über die Entlastung der Bürgermeisterin. Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Abschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, da die Unterlagen den haushaltsrechtlichen Vorschriften entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln. Im Rahmen der Prüfung wurden Nachbuchungen und Korrekturen vorgenommen, welche das Ergebnis im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf um 175.301,51 Euro verschlechterten.
Das Haushaltsjahr 2023 weist einen Jahresüberschuss von 485.713,80 Euro aus. Aufgrund der bestehenden Überschuldung der Stadt erfolgt die Verrechnung dieses Überschusses mit dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag. Dieser Fehlbetrag wird mit 90,5 Millionen Euro ausgewiesen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den geprüften Jahresabschluss in der Fassung vom 4. August 2025 festzustellen und der Bürgermeisterin für das betreffende Haushaltsjahr die Entlastung zu erteilen.
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Hauptdokument|20250828111703-0|20250828111738-0|20250828111745-0|20250828111748-0|20250828111753-0|20250828111757-0|20250910113516-0
- 13Kulturprofil Gladbeck 2025 - öffentliche Dokumentation -Zur Vorlage · 25/0283 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck wird über die Verabschiedung des Kulturprofils Gladbeck 2025 entscheiden. Die Erstellung des Profils geht auf einen Beschluss des Kulturausschusses vom August 2023 zurück, mit dem die Stadtverwaltung beauftragt wurde, ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung externer Unterstützung zu entwickeln.
Die Ausarbeitung erfolgte mit der Unterstützung der Tuchmann Kulturberatung und beinhaltete einen Beteiligungsprozess in Form von vier Workshops unter dem Titel „Gladbecker Kulturwerkstatt: Deine Ideen, unsere Bühne.“. Diese Veranstaltungen fanden im Zeitraum zwischen August 2024 und April 2025 statt. Für die Konzeption, Planung, Durchführung der Workshops sowie die Erstellung der Dokumentation wurden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 40.000 Euro eingesetzt, wobei 30.000 Euro im Haushaltsjahr 2024 und 10.000 Euro im Jahr 2025 zur Verfügung standen. Die vorliegende Dokumentation zum Kulturprofil wird dem Rat nun zur Beschlussfassung vorgelegt.
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- 14Sachstandsbericht Klimaanpassungskonzept 2025Zur Vorlage · 25/0323 · Beschlussvorlage
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Der Sachstandsbericht zum Klimaanpassungskonzept 2025 (Vorlage 25/0323) beschreibt den aktuellen Stand der Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Gladbeck. Ziel des integrierten Konzepts ist es, die Auswirkungen von Extremwetterereignissen wie Hitzeperioden, Starkregen und Stürmen zu bewältigen. Zur Erstellung wurde im Januar 2024 eine Klimaanpassungsmanagerin eingestellt sowie ein Planungsbüro beauftragt. Die Projektkosten belaufen sich auf insgesamt rund 264.410 Euro, wobei 95 Prozent der Kosten durch Bundesmittel des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gedeckt werden.
Der Erarbeitungsprozess umfasst eine Bestandsaufnahme der klimatischen Rahmenbedingungen sowie eine Analyse der Betroffenheit verschiedener Sektoren. Als zentrale Handlungsfelder wurden der Schutz der menschlichen Gesundheit, die Förderung der biologischen Vielfalt, die Anpassung des Bauwesens und die Stadtentwicklung definiert. Insbesondere der Schutz vulnerabler Gruppen wie Kinder und Senioren sowie die Entwicklung einer „Schwammstadt“ stehen im Fokus. Die Klimaanalyse zeigt eine Zunahme von heißen Tagen sowie ein Risiko für zunehmende Trockenphasen und Starkregenereignisse auf. Ergänzend wurde ein Hitzeaktionsplan für akute Ereignisse erstellt, um die gesundheitliche Resilienz der Bevölkerung zu stärken.
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- 15Abwasserbeseitigungskonzept 2024Zur Vorlage · 25/0340 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck legt mit dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2024 die siebte Fortschreibung seines bestehenden Plans vor. Das Vorhaben dient der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Landeswassergesetz NRW zur Abwasserbeseitigung. Neben der fachlichen Darstellung des Entwässerungsgebietes umfasst das aktuelle Konzept auch ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK). Dieses regelt die zukünftige Entwässerung, etwa durch die Trennung von Regen- und Schmutzwasser in Neubaugebieten oder bei der Umgestaltung bestehender Systeme, wie beispielsweise im Bereich Brauck West.
Im Zeitraum von 2024 bis 2029 sieht das Konzept ein Investitionsvolumen von rund 28,5 Millionen Euro vor. Die Finanzierung erfolgt über den Gebührenhaushalt der Entwässerung, wobei die Mittel in den investiven Finanzplänen veranschlagt sind. Ein Bestandteil des ABK ist zudem die Berücksichtigung klimawandelbedingter Folgen im Rahmen der Zukunftsinitiative „Klima.Werk“, um die Auswirkungen des Klimawandels auf die Siedlungswasserwirtschaft zu mildern.
Die Vorlage wurde bereits mit der Emschergenossenschaft sowie den zuständigen Wasserbehörden in Münster und Recklinghausen abgestimmt. Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, das Abwasserbeseitigungskonzept 2024 zu beschließen.
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Hauptdokument|20250812133536-4|20250812133538-5|20250812133528-0|20250812133532-1|20250812133533-2|20250812133536-3
- 16aZentraler Betriebshof Gladbeck - Jahresabschluss 2024 -Zur Vorlage · 25/0341 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zum Jahresabschluss 2024 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck weist einen handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 435.194,26 Euro aus. Dieses Ergebnis resultiert maßgeblich aus dem negativen Resultat im Fachbereich Grünflächenunterhaltung, welches die Überschüsse der anderen Betriebszweige wie Straßenreinigung, Abfallbeseitigung, Fuhrpark sowie Bestattungswesen übersteigt. Die Betriebsleitung schlägt vor, diesen Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung soll ein Überschuss in Höhe von 118.574,19 Euro aus dem Bereich des dualen Systems in die entsprechende Rücklage eingestellt werden. Diese Maßnahme dient dazu, eine Versteuerung durch Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zu vermeiden. Da die regulären Sitzungstermine des Rates und des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses nach der für die Steuererklärung relevanten Frist am 31. August 2025 liegen, wird eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit angestrebt. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht wurden durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH geprüft und werden dem Rat zur Feststellung vorgelegt.
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Hauptdokument|20250814104615-0|20250815070626-0|20250814104616-1
- 16bZentraler Betriebshof Gladbeck - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Jahresabschluss ZBG: Umgang mit Jahresergebnis -Zur Vorlage · 25/0370 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zum Jahresabschluss des Zentralen Betriebshofs Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2024. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 435.194,26 Euro, wobei ein Teilbetrag von 118.574,19 Euro als Überschuss aus dem Betrieb gewerblicher Art (BgA) ausgewiesen wird.
Die am 26. August 2025 durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied getroffene Entscheidung sieht vor, den handelsrechtlichen Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Der Überschuss des Betriebes gewerblicher Art soll steuerlich in die Rücklagen des „ZBG Dualen Systems der Stadt Gladbeck“ eingestellt werden, um diesen dem Betrieb als Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Ein rechtzeitiger Beschluss war erforderlich, um eine Steuerbelastung durch Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 18.764 Euro zu verhindern, da die entsprechende Frist am 31. August 2025 ablief. Da die nächste Sitzung des zuständigen Ausschusses erst nach diesem Stichtag stattfindet, wurde der Weg der Dringlichkeitsentscheidung gewählt. Der Rat soll die getroffene Entscheidung in seiner Sitzung am 11. September 2025 genehmigen.
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- 17Entlastung des Betriebsausschusses für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2024Zur Vorlage · 25/0367 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck wird im Rahmen seiner Sitzung am 11. September 2025 über die Entlastung des Betriebsausschusses für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2024 entscheiden. Die Entscheidung erfolgt im Zuge der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH hat den Jahresabschluss geprüft und am 8. August 2025 einen Prüfungsvermerk ohne Einwendungen erteilt. Gemäß der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen obliegt dem Rat die Entscheidung über die Entlastung des Betriebsausschusses, während dieser wiederum für die Entlastung der Betriebsleitung zuständig ist. Der Betriebsausschuss hat die Entlastung der Betriebsleitung des ZBG bereits in seiner Sitzung am 25. August 2025 beschlossen.
Die vorliegende Beschlussvorlage dient dazu, den eigenbetriebsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Es sind keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Auswirkungen mit diesem Vorgang verbunden.
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- 18Beschlusscontrolling - 1. Halbjahr 2025 - öffentlicher Teil -Zur Vorlage · 25/0308 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Rates am 11. September 2025 wird die Beschlussvorlage Nummer 25/0308 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gegenstand der Vorlage aus dem Büro der Bürgermeisterin ist das sogenannte Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2025.
Die Unterlagen enthalten eine Zusammenstellung der Beschlüsse, welche der Rat im Zeitraum des ersten Halbjahres 2025 gefasst hat. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass diese Liste der getroffenen Entscheidungen vom Rat förmlich zur Kenntnis genommen wird.
Aus der Vorlage geht hervor, dass dieser Vorgang keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hat. Zudem wurde die Angelegenheit als ohne wesentliche Klimarelevanz eingestuft, weshalb eine Prüfung von Alternativen nicht erforderlich war.
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- 19Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 20Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 21Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 22Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 23Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 26.06.2025nicht öffentlich
- 24Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonal- vertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG)nicht öffentlich
- 25Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 26Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich