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Beschlussvorlage

Teilnahme an dem Landesprogramm "Gesetz zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen - ASEG NRW)

25/0358 25.08.2025 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, am Landesprogramm „Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen“ (ASEG NRW) teilzunehmen, um eine anteilige Entschuldung ihrer Liquiditätsverbindlichkeiten zu erwirken. Mit der Beschlussvorlage 25/0358 wird dem Rat vorgeschlagen, die Teilnahme am Programm zu beschließen und die Verwaltung mit der Antragstellung bei der NRW.Bank zu beauftragen. Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, die Hälfte der identifizierten übermäßigen Liquiditätsschulden zu übernehmen.

Die Stadt Gladbeck ist für dieses Verfahren antragsberechtigt, da ihre Pro-Kopf-Verschuldung zum Stichtag 31. Dezember 2023 mit etwa 2.375 Euro über dem erforderlichen Schwellenwert liegt. Die Liquiditätskredite der Stadt beliefen sich zu diesem Zeitpunkt auf rund 180 Millionen Euro. Das Programm sieht eine Entlastung für Schuldenanteile oberhalb von 1.500 Euro pro Einwohner sowie eine Mindestentschuldung ab einem Betrag von 100 Euro pro Einwohner vor.

Der Antrag muss bis zum 30. November 2025 gestellt werden und erfordert neben dem Ratsbeschluss auch den geprüften Jahresabschluss 2023 sowie einen Prüfbericht eines Wirtschaftsprüfers. Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Zinsaufwendungen für die Stadtverwaltung. Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss beraten.

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