Rheinisch-Westfälische-Wasserwerksgesellschaft mbH - Bestellung einer Vertreterin in den Aufsichtsrat -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck ist Gesellschafterin der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW). In einer vorliegenden Beschlussvorlage wird die Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat des Unternehmens thematisiert.
Der Anlass für den Vorschlag ist das Ausscheiden der bisherigen Stadtkämmerin aus dem Dienst der Stadt Gladbeck zum 30. Juni 2025. Da die Nachfolge für dieses Amt bereits geregelt ist und die neue Stadtkämmerin ihren Dienst bei der Stadt am 1. Oktober 2025 antreten wird, soll diese Person künftig als Vertreterin der Stadt Gladbeck im Aufsichtsrat der RWW mbH fungieren.
Die Vorlage sieht vor, die neu gewählte Stadtkämmerin offiziell für das Gremium zu bestellen. Durch diesen Vorgang entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt. Zudem wird in der Vorlage festgehalten, dass keine wesentliche Klimarelevanz mit der Entscheidung verbunden ist.
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