Entlastung des Betriebsausschusses für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck wird im Rahmen seiner Sitzung am 11. September 2025 über die Entlastung des Betriebsausschusses für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2024 entscheiden. Die Entscheidung erfolgt im Zuge der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH hat den Jahresabschluss geprüft und am 8. August 2025 einen Prüfungsvermerk ohne Einwendungen erteilt. Gemäß der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen obliegt dem Rat die Entscheidung über die Entlastung des Betriebsausschusses, während dieser wiederum für die Entlastung der Betriebsleitung zuständig ist. Der Betriebsausschuss hat die Entlastung der Betriebsleitung des ZBG bereits in seiner Sitzung am 25. August 2025 beschlossen.
Die vorliegende Beschlussvorlage dient dazu, den eigenbetriebsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Es sind keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Auswirkungen mit diesem Vorgang verbunden.
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