Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse - Anfrage zur Richtigstellung der Aussagen eines Ausschussmitglieds -Zur Vorlage · 19/0212 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilungsvorlage 19/0212 geht es um die Beantwortung einer Einwohnerfrage im Rahmen der Fragestunde nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck. Der Anlass der Anfrage ist die Richtigstellung einer Aussage eines Ausschussmitglieds während einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. In der betreffenden Sitzung, die die Zukunft der ehemaligen Markuskirche zum Thema hatte, gab das Ausschussmitglied an, ein Gespräch zu diesem Sachverhalt unter anderem mit zwei weiteren Personen geführt zu haben.
Die Verwaltung stellt dazu fest, dass es sich bei der Aussage nicht um eine bewusste Täuschung handelt. Nach den vorliegenden Informationen fand das Gespräch lediglich mit einer der genannten Personen statt. Ein Irrtum des Ausschussmitglieds liegt vor, welcher diesen gegenüber der betroffenen Person bereits schriftlich und telefonisch eingeräumt hat. Eine Absicht, sich durch eine falsche Information einen Vorteil zu verschaffen, ist nicht erkennbar. Die Information hatte zudem keinen Einfluss auf den weiteren Verlauf der Diskussion.
Die Anfrage des Bürgers, welche Maßnahmen der Rat ergreife, um einen Missbrauch der Sprache zu verhindern, wird durch die Verwaltung mit dem Hinweis beantwortet, dass die irrtümliche Aussage nicht als bewusste Lüge einzustufen ist. Der Entwurf sieht vor, dass die Einwohnerfrage und die Beantwortung durch die Verwaltung im Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis genommen werden. Es entstehen durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen.
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- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2019
- 5Kriminalitätsstatistik 2018 - Sachstandsbericht -Zur Vorlage · 19/0108 · Mitteilungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. Mai 2019 wurde eine Mitteilungsvorlage zur Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2018 vorgelegt. Der Gegenstand der Vorlage ist ein Sachstandsbericht, der die aktuelle Entwicklung der Kriminalitätszahlen thematisiert.
Ein Vertreter des Polizeipräsidiums Recklinghausen wird in der Sitzung über die Inhalte der Statistik berichten. Mit der Vorlage wird der Haupt- und Finanzausschuss gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Information über die Kriminalitätsstatistik keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt entstehen.
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- 6.1Änderung einer Ausschussbesetzung - Schulausschuss -Zur Vorlage · 19/0206 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 19/0206 der Geschäftsstelle Rat und Bürger betrifft eine Änderung der Besetzung im Schulausschuss für die Realschulen. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung eines Mandats als ordentliches beratendes Mitglied durch ein Ratsmitglied.
In Abstimmung mit den Gladbecker Realschulen wird vorgeschlagen, die bisherige Stellvertreterin als ordentliches beratendes Mitglied in den Schulausschuss nachrücken zu lassen. Gleichzeitig soll ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden beratenden Mitglied im Schulausschuss ernannt werden, da die erforderlichen Voraussetzungen für die Wahl erfüllt sind.
Die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sind die Ratsmitglieder befugt, bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds einen Nachfolger zu wählen, sofern ein Vorschlag der entsprechenden Fraktion oder Gruppe vorliegt.
Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Entwurf sieht die Benennung der vorgeschlagenen Personen als ordentliches und stellvertretendes beratendes Mitglied im Schulausschuss vor. Die Vorlage war zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.
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- 6.2Änderung einer Ausschussbesetzung - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 19/0215 · Beschlussvorlage
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Die SPD-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 19/0215 eine Änderung der Besetzung im Sportausschuss beantragt. Hintergrund des Antrags ist die Niederlegung des Mandats eines ordentlichen Mitglieds durch einen sachkundigen Bürger.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die Ratsmitglieder befugt, bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss einen Nachfolger zu wählen. Der Vorschlag der Fraktion sieht vor, ein neues ordentliches Mitglied für den Sportausschuss zu bestimmen. Die Besetzung soll durch ein weiteres Ratsmitglied erfolgen, welches die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Durch die vorgeschlagene Neubesetzung ändert sich die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses nicht. Mit der Neubesetzung werden die Positionen der ordentlichen und der stellvertretenden Mitglieder entsprechend angepasst. Für die Umsetzung dieser personellen Änderung entstehen keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt. Der Entwurf sieht die formelle Wahl des vorgeschlagenen Nachfolgers als ordentliches Mitglied vor.
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- 7Einführung der Videoübertragung von Ratssitzungen ins Internet (live und zeitversetzt) - Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse -Zur Vorlage · 19/0187 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0187 sieht die Einführung einer Videoübertragung von Ratssitzungen der Stadt Gladbeck in das Internet vor. Die Übertragung soll sowohl live als auch zeitversetzt erfolgen und ist zunächst ab der nächsten Ratssitzung bis Ende 2020 geplant. Nach der Kommunalwahl 2020 ist eine Evaluierung sowie eine erneute Entscheidung vorgesehen.
Die technische Umsetzung soll durch einen externen Dienstleister erfolgen, der die notwendige Infrastruktur, die Übertragung sowie die Bereitstellung einer Videoplattform übernimmt. Die Kosten für diesen Service werden auf etwa 850 Euro pro Sitzung beziffert, was jährlichen Aufwendungen von rund 5.100 Euro entspricht. Die Aufzeichnungen sollen über einen Link auf der Website der Stadt Gladbeck abrufbar sein und eine Speicherdauer von bis zu 12 Monaten umfassen. Die Plattform ermöglicht neben dem Videobild auch den Abruf der Tagesordnung sowie der Sitzungsunterlagen.
Um den Schutz des Persönlichkeitsrechts zu gewährleisten, werden zwei feste Kamerapositionen genutzt, die Besucher der Sitzung nicht erfassen. Die Übertragung kann jederzeit durch die Sitzungsleitung unterbrochen werden. Zudem ist für die Übertragung eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse erforderlich, um die neuen Rahmenbedingungen rechtlich zu verankern.
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- 8Allgemeine Regelungen zu auswärtigen Klausurtagungen der RatsfraktionenZur Vorlage · 19/0201 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0201 befasst sich mit der Festlegung allgemeiner Regelungen für auswärtige Klausurtagungen der Fraktionen im Rat der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist eine Änderung und Aktualisierung des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieser Erlass regelt die Zuwendungen kommunaler Körperschaften an die Fraktionen der Vertretungen und enthält neue Vorgaben zur Verwendung von Mitteln für sachliche und personelle Aufwendungen der Fraktionsgeschäftsführung gemäß § 56 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Nach den Vorgaben des Erlasses sind auswärtige Klausursitzungen nur bei besonderen Anlässen zulässig. Für die praktische Umsetzung ist eine Entscheidung des Rates erforderlich, um allgemeine Regelungen zu etablieren, wobei die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit sowie die Gleichbehandlung der Fraktionen zu wahren sind. Da es sich bei den Reisen der Fraktionsmitglieder um genehmigungs- bzw. anzeigepflichtige Dienstreisen im Sinne der Entschädigungsverordnung handelt, trägt die Körperschaft die Reisekosten unmittelbar. Die Vergütung erfolgt nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes, wobei keine Sitzungsgelder gezahlt werden.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die beigefügten allgemeinen Regelungen für die Kostenerstattung dieser auswärtigen Klausurtagungen beschließt. Die Vorlage führt für die Ergebnisrechnung einen jährlichen Aufwand in Höhe von 10.000 Euro aus, der sich auf Personalaufwand sowie Sach- und Dienstleistungen sowie Transferaufwand verteilt. Es sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf die Auszahlungen vorgesehen.
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- 9Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 31.12.2018/ 31.03.2019Zur Vorlage · 19/0208 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0208 des Amts für kommunale Finanzen dient der Kenntnisnahme des Controllingberichts zum Haushaltssanierungsplan der Stadt Gladbeck für den Zeitraum zum 31.12.2018 und 31.03.2019. Im Rahmen der Berichtspflichten des „Stärkungspakts Stadtfinanzen“ erfolgt die Übermittlung der Daten an die Bezirksregierung Münster.
Der Bericht umfasst detaillierte Angaben zur Entwicklung des Haushalts für die Jahre 2018 und 2019 sowie zur Umsetzung der entsprechenden Konsolidierungsmaßnahmen. Als Bestandteile des Berichts werden zudem verschiedene Anlagen zur Kenntnis gebracht, die unter anderem die Personalentwicklung, Änderungen bei der Beteiligung des Jobcenters sowie einen Bericht zur Lage des Heisenberg-Gymnasiums beinhalten. Ergänzend sind Plan- und Ist-Analysen der Maßnahmen sowie der Ergebnispläne enthalten.
Zusätzlich wird der Bericht zum Zins- und Schuldenmanagement der Stadt mit Stand zum 31.12.2018 vorgelegt, welcher als Ergänzung zur Maßnahme 16 des Haushaltssanierungsplans dient und die Umsetzung von Zinseinsparungen thematisiert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stellungnahme der Bezirksregierung Münster nachgereicht wird, sobald diese vorliegt. Eine finanzielle Auswirkung der Vorlage wird nicht ausgewiesen. Der Rat soll den Bericht sowie die ergänzenden Unterlagen und das Antwortschreiben der Bezirksregierung zum vorangegangenen Controllingbericht zur Kenntnis nehmen.
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Hauptdokument|20190508112455|20190524115556|20190506181803|20190506181808|20190506181813|20190506181818|20190506181822|20190507134407-0|20190507134408-1|20190507134408-2
- 10Aktualisierung der Miet- und Benutzungsordnung für Räume und Inventar der Stadt GladbeckZur Vorlage · 19/0205 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Aktualisierung der Miet- und Benutzungsordnung für Räume und Inventar der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Änderung ist die Einführung einer Regelung bezüglich der Vermietung städtischer Räumlichkeiten für politische Zwecke in Wahlzeiten.
Nach einer vorangegangenen Neufassung der Ordnung im Jahr 2014 hat sich der Ältestenrat erneut mit der Frage befasst, ob eine zeitliche Beschränkung der Vermietung sinnvoll ist. Der vorliegende Änderungsvorschlag sieht vor, in § 1 der Miet- und Benutzungsordnung einen neuen Absatz einzufügen. Dieser besagt, dass die Vermietung aller städtischen Räume für öffentliche Wahlveranstaltungen an politische Parteien, parteieigene Stiftungen sowie an Wählergruppen oder für parteipolitische Zwecke ausgeschlossen wird, sofern sich diese Veranstaltungen in einem Zeitraum von drei Monaten vor allgemeinen Wahlen, Bürgerbegehren sowie Bürger- oder Volksentscheiden befinden.
Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 11Sauberes Gladbeck - gemeinsam für unsere StadtZur Vorlage · 19/0207 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 19/0207 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses über den aktuellen Sachstand der Initiative „Sauberes Gladbeck - gemeinsam für unsere Stadt“. Die Initiative, welche bereits im Mai 2018 vorgestellt wurde, verfolgt das Ziel, die Bekämpfung von illegalem Abfall auf Straßen, Plätzen und in Parks in der Stadt zu verstärken.
Als Maßnahmen der Initiative sind unter anderem die Nutzung eines Müllmelders, der Einsatz einer mobilen Truppe sowie verschiedene Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Ergänzend dazu wurde bereits im Mai 2018 durch den Rat eine Erhöhung des Verwarnungsgeldkatalogs beschlossen.
Die Verwaltung informiert in der Sitzung mündlich über den derzeitigen Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen. Für die Durchführung der Initiative sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 12Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, Zukunft '(Weiter-) Entwicklung der Gladbecker Schullandschaft'Zur Vorlage · 19/0200 · Mitteilungsvorlage
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage 19/0200 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Initiative zur Weiterentwicklung der Gladbecker Schullandschaft. Ziel des Projekts ist es, die Weichen für ein leistungsfähiges Schulsystem im Rahmen der kommunalen Bildungslandschaft zu stellen. Dabei sollen die Schulverwaltung, die Schulaufsicht, die Jugendhilfe sowie die Schulen in den Prozess einbezogen werden.
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, durch eine externe Prozessbegleitung und Moderation die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure zu steuern. Im Fokus stehen dabei die Bewältigung zukünftiger Herausforderungen sowie die qualitative Weiterentwicklung der Schulen unter Berücksichtigung demografischer und finanzieller Rahmenbedingungen. Der Schulträger soll dabei eine aktive Rolle in der Gestaltung der kommunalen Bildungslandschaft einnehmen.
Für die Durchführung der Maßnahme ist eine finanzielle Freigabe vorgesehen. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 18.000 Euro, wobei 8.500 Euro für das Jahr 2019 und 9.500 Euro für das Jahr 2020 veranschlagt sind. Die Finanzierung erfolgt über Mittel aus dem Fonds des Gladbecker Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft. Die Vorlage wurde im Schulausschuss zur Vorberatung vorgelegt, während die Entscheidung über die Mittelfreigabe im Haupt- und Finanzausschuss erfolgt.
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- 13Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 14Mitteilungen des Bürgermeisters
- 15Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 16Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 17Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2019nicht öffentlich
- 18Ausnahme von der Wiederbesetzungssperrenicht öffentlich
- 19Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 20Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich