Aktualisierung der Miet- und Benutzungsordnung für Räume und Inventar der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Aktualisierung der Miet- und Benutzungsordnung für Räume und Inventar der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Änderung ist die Einführung einer Regelung bezüglich der Vermietung städtischer Räumlichkeiten für politische Zwecke in Wahlzeiten.
Nach einer vorangegangenen Neufassung der Ordnung im Jahr 2014 hat sich der Ältestenrat erneut mit der Frage befasst, ob eine zeitliche Beschränkung der Vermietung sinnvoll ist. Der vorliegende Änderungsvorschlag sieht vor, in § 1 der Miet- und Benutzungsordnung einen neuen Absatz einzufügen. Dieser besagt, dass die Vermietung aller städtischen Räume für öffentliche Wahlveranstaltungen an politische Parteien, parteieigene Stiftungen sowie an Wählergruppen oder für parteipolitische Zwecke ausgeschlossen wird, sofern sich diese Veranstaltungen in einem Zeitraum von drei Monaten vor allgemeinen Wahlen, Bürgerbegehren sowie Bürger- oder Volksentscheiden befinden.
Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 190205100205
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190510095559
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20190510095604
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