Änderung einer Ausschussbesetzung - Schulausschuss -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 19/0206 der Geschäftsstelle Rat und Bürger betrifft eine Änderung der Besetzung im Schulausschuss für die Realschulen. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung eines Mandats als ordentliches beratendes Mitglied durch ein Ratsmitglied.
In Abstimmung mit den Gladbecker Realschulen wird vorgeschlagen, die bisherige Stellvertreterin als ordentliches beratendes Mitglied in den Schulausschuss nachrücken zu lassen. Gleichzeitig soll ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden beratenden Mitglied im Schulausschuss ernannt werden, da die erforderlichen Voraussetzungen für die Wahl erfüllt sind.
Die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sind die Ratsmitglieder befugt, bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds einen Nachfolger zu wählen, sofern ein Vorschlag der entsprechenden Fraktion oder Gruppe vorliegt.
Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Entwurf sieht die Benennung der vorgeschlagenen Personen als ordentliches und stellvertretendes beratendes Mitglied im Schulausschuss vor. Die Vorlage war zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.
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