Einführung der Videoübertragung von Ratssitzungen ins Internet (live und zeitversetzt) - Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0187 sieht die Einführung einer Videoübertragung von Ratssitzungen der Stadt Gladbeck in das Internet vor. Die Übertragung soll sowohl live als auch zeitversetzt erfolgen und ist zunächst ab der nächsten Ratssitzung bis Ende 2020 geplant. Nach der Kommunalwahl 2020 ist eine Evaluierung sowie eine erneute Entscheidung vorgesehen.
Die technische Umsetzung soll durch einen externen Dienstleister erfolgen, der die notwendige Infrastruktur, die Übertragung sowie die Bereitstellung einer Videoplattform übernimmt. Die Kosten für diesen Service werden auf etwa 850 Euro pro Sitzung beziffert, was jährlichen Aufwendungen von rund 5.100 Euro entspricht. Die Aufzeichnungen sollen über einen Link auf der Website der Stadt Gladbeck abrufbar sein und eine Speicherdauer von bis zu 12 Monaten umfassen. Die Plattform ermöglicht neben dem Videobild auch den Abruf der Tagesordnung sowie der Sitzungsunterlagen.
Um den Schutz des Persönlichkeitsrechts zu gewährleisten, werden zwei feste Kamerapositionen genutzt, die Besucher der Sitzung nicht erfassen. Die Übertragung kann jederzeit durch die Sitzungsleitung unterbrochen werden. Zudem ist für die Übertragung eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse erforderlich, um die neuen Rahmenbedingungen rechtlich zu verankern.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 192304100186
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190508093012
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20190508093033