Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse - Anfrage zur Richtigstellung der Aussagen eines Ausschussmitglieds -
✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilungsvorlage 19/0212 geht es um die Beantwortung einer Einwohnerfrage im Rahmen der Fragestunde nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck. Der Anlass der Anfrage ist die Richtigstellung einer Aussage eines Ausschussmitglieds während einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. In der betreffenden Sitzung, die die Zukunft der ehemaligen Markuskirche zum Thema hatte, gab das Ausschussmitglied an, ein Gespräch zu diesem Sachverhalt unter anderem mit zwei weiteren Personen geführt zu haben.
Die Verwaltung stellt dazu fest, dass es sich bei der Aussage nicht um eine bewusste Täuschung handelt. Nach den vorliegenden Informationen fand das Gespräch lediglich mit einer der genannten Personen statt. Ein Irrtum des Ausschussmitglieds liegt vor, welcher diesen gegenüber der betroffenen Person bereits schriftlich und telefonisch eingeräumt hat. Eine Absicht, sich durch eine falsche Information einen Vorteil zu verschaffen, ist nicht erkennbar. Die Information hatte zudem keinen Einfluss auf den weiteren Verlauf der Diskussion.
Die Anfrage des Bürgers, welche Maßnahmen der Rat ergreife, um einen Missbrauch der Sprache zu verhindern, wird durch die Verwaltung mit dem Hinweis beantwortet, dass die irrtümliche Aussage nicht als bewusste Lüge einzustufen ist. Der Entwurf sieht vor, dass die Einwohnerfrage und die Beantwortung durch die Verwaltung im Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis genommen werden. Es entstehen durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 190705100211
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190510105146
Ort
📍 Markuskirche · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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