Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.05.2017
- 5Auswirkungen des Sturms LudgerZur Vorlage · 17/0231 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 17/0231 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses über die Auswirkungen des Sturms Ludger, der am 15. Juni 2017 über Gladbeck zog. In den Stadtteilen Zweckel, Schultendorf und Mitte-Ost kam es zu Sachschäden an Gebäuden und Fahrzeugen sowie zu Verkehrsbehinderungen durch umgestürzte Bäume. Die Feuerwehr leistete im Rahmen des Ereignisses insgesamt 80 Einsätze. Die Aufräumarbeiten durch das städtische Bauhofzentrum dauerten zum Zeitpunkt der Vorlage noch an.
Ein weiterer Gegenstand der Vorlage ist die Überprüfung der Baumschutzsatzung. Anwohner der betroffenen Gebiete hatten die Nichtvergabe von Fällgenehmigungen für Platanen aufgrund der geltenden Satzung beanstandet. Eine Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage gemäß § 13 der Geschäftsordnung um eine Prüfung gebeten, ob eine Änderung des § 6 Buchstabe c der Baumschutzsatzung angezeigt ist. Der vorgeschlagene Entwurf sieht vor, Ausnahmen von den Verboten zu ermöglichen, wenn von geschützten Bäumen Gefahren für Personen oder Sachwerte ausgehen, die nicht gegenwärtig sind und nicht mit zumutbarem Aufwand anderweitig beseitigt werden können. Dies soll insbesondere die Situation abdecken, in der bei Sturm das Abbrechen von Ästen oder Bäumen droht. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse der Prüfung sowie über mögliche Ergänzungen des Beschlussentwurfs mündlich berichten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6Änderung einer Ausschussbesetzung - Jugendhilfeausschuss -Zur Vorlage · 17/0228 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 17/0228 der Geschäftsstelle Rat und Bürger behandelt die Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses. Hintergrund der Vorlage ist der Ausstieg eines stellvertretenden Mitglieds, welches zuvor im Februar 2017 als Vertreter des Caritasverbandes e. V. in das Gremium gewählt worden war. Der Caritasverband hat der Verwaltung mitgeteilt, dass die betreffende Person für die Vertretung im Ausschuss nicht mehr zur Verfügung steht.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des SGB XIII sowie des AG-KJHG und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist bei einem Ausscheiden eines Mitglieds vor Ablauf der Wahlzeit ein Ersatzmitglied für den verbleibenden Zeitraum zu wählen. Der Vorschlag für eine Nachfolge geht dabei von der Stelle aus, die das ursprüngliche Mitglied nominiert hatte.
Der Caritasverband e. V. hat für die Nachbesetzung eine Person vorgeschlagen, welche die erforderlichen Voraussetzungen für die Benennung erfüllt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht daher vor, die vorgeschlagene Person zum stellvertretenden Mitglied im Jugendhilfeausschuss zu wählen. Mit der Neubesetzung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat sowie zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; hier: Ausschreibung der Stelle einer/eines BeigeordnetenZur Vorlage · 17/0229 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 17/0229 wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beantragt, die am 13. Juni 2017 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die erneute Ausschreibung der Stelle einer Beigeordneten für das Dezernat III.
Hintergrund der Vorlage ist der Wechsel der bisherigen Beigeordneten zum Regionalverband Ruhr (RVR) zum 1. Juli 2017. Auf die vorangegangene Ausschreibung im Frühjahr des laufenden Jahres sind lediglich vier Bewerbungen eingegangen. Um den Bewerberkreis für die Neubesetzung zu erweitern, ist vorgesehen, den Ausschreibungstext in den Online-Stellenportalen Interamt, Stellenmarkt NRW sowie Stellenmarkt Recht – Karriere - Jura zu veröffentlichen.
Die Rechtsgrundlage für die Eingruppierung der Stelle bildet die Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände. Für die erneute Veröffentlichung der Ausschreibung sind einmalige Aufwendungen in Höhe von 1.000 Euro im Bereich der Sach- und Dienstleistungen vorgesehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8Beitritt der Stadt Gladbeck zu der Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“Zur Vorlage · 17/0215 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0215 des Organisations- und Personalamtes sieht den Beitritt der Stadt Gladbeck zur Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ mit Wirkung zum 1. Januar 2017 vor. Die Umstrukturierung von d-NRW erfolgte zum Jahresbeginn 2017, um den bislang privatrechtlich organisierten öffentlichen Teil der Organisation in einer Anstalt des öffentlichen Rechts zu bündeln. Ziel dieser Neuausrichtung ist die Reduzierung des Steuerungs- und Abstimmungsaufwands sowie die Schaffung vergaberechtlicher Vorteile.
Durch die Umwandlung endete die bisherige indirekte Mitgliedschaft der Stadt Gladbeck über die GKD Recklinghausen. Ein Beitritt der Stadt zur neuen Trägerschaft ermöglicht eine direkte, vergaberechtsfreie Beauftragung von d-NRW-Produkten sowie eine direkte Beauftragung der GKD Recklinghausen durch die Anstalt, sofern alle Mitgliedskommunen des Zweckverbandes ebenfalls Mitglied der d-NRW AöR werden. Die Verbandsversammlung der GKD Recklinghausen hat diesen Beitritt bereits einstimmig empfohlen.
Für die Stadt Gladbeck ist im Rahmen des Beitritts ein einmaliger Stammkapitalanteil in Höhe von 1.000 Euro einzubringen. Weitere laufende Kosten oder Verpflichtungen zur Mittelbereitstellung entstehen nicht. Eine eigene Vertretung im Verwaltungsrat der Anstalt ist nicht erforderlich, da die Vertretung der kommunalen Träger durch die kommunalen Spitzenverbände erfolgt. Eine Kündigung der Trägerschaft ist möglich; in diesem Fall wird das Stammkapital unverzinst zurückgezahlt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9Jahresabschluss 2016Zur Vorlage · 17/0218 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0218 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadt Gladbeck für das Jahr 2016. Der Entwurf des Jahresabschlusses, der die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie den Lagebericht umfasst, wurde am 22. Juni 2017 bestätigt.
Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2016 weist einen Fehlbetrag von 4,4 Millionen Euro aus. Dieser Wert liegt um 6,2 Millionen Euro unter dem im Haushalt geplanten Fehlbetrag. Ein wesentlicher Faktor für dieses Ergebnis war das Erreichen der ordentlichen Erträge, die mit 5,9 Millionen Euro über der Planung lagen, wobei die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben unter dem geplanten Ansatz blieben. Die ordentlichen Aufwendungen stiegen im Vergleich zur Planung um 0,4 Millionen Euro, was unter anderem auf einen Buchverlag aus der Stichtagsbewertung von Schweizer-Franken-Krediten in Höhe von 1,1 Millionen Euro zurückzuführen ist.
Im Vergleich zum Vorjahr konnte eine Verbesserung des Ergebnisses um 26,5 Millionen Euro verzeichnet werden. Das negative Eigenkapital der Stadt erhöhte sich durch den Jahresfehlbetrag sowie durch Verrechnungen aus dem Abgang von Sachanlagevermögen auf insgesamt 120,3 Millionen Euro.
Der Rat wird angehalten, den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 zur Kenntnis zu nehmen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten. Zudem ist die Verrechnung des Jahresfehlbetrages in die allgemeine Rücklage zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 31.03.2017Zur Vorlage · 17/0216 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Gladbeck dient der Kenntnisnahme des Controllingberichts zum Haushaltssanierungsplan mit Stand zum 31. März 2017. Im Rahmen der Berichtspflichten des „Stärkungspakts Stadtfinanzen“ ist die Stadt verpflichtet, der Bezirksregierung Münster in regelmäßigen Abständen umfassende Informationen über den Umsetzungsstand des Sanierungsplans vorzulegen.
Der Bericht umfasst detaillierte Angaben zur Entwicklung des laufenden Haushalts 2017 sowie zur Umsetzung der entsprechenden Konsolidierungsmaßnahmen. Zudem werden die Entwicklungen des vorangegangenen Haushaltsjahres 2016 und die dort durchgeführten Maßnahmen dokumentiert. Als Bestandteile des Berichts werden verschiedene Analysen zur Plan-Ist-Vergleichbarkeit sowie zur Umsetzung spezifischer Maßnahmen, etwa im Bereich des Personalaufwands oder der Steuerung von Lichtsignalanlagen, vorgelegt.
Zusätzlich zur Information über den Haushaltssanierungsplan wird der Bericht zum Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Gladbeck mit Stand zum 31. Dezember 2016 vorgelegt. Dieser dient als Ergänzung zur Maßnahme 16 des Sanierungsplans, welche die Erzielung von Zinseinsparungen zum Ziel hat. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat sowohl den Controllingbericht als auch die ergänzenden Anlagen und den Bericht zum Schuldenmanagement zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen der Vorlage werden nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 11Zustimmung zur Leistung von über- /außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NW für das Haushaltsjahr 2017Zur Vorlage · 17/0224 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0224 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017. Der Antrag sieht die Zustimmung zu Mittelbereitstellungen vor, die in der beigefügten Zusammenstellung unter der Bezeichnung Liste 2 aufgeführt sind.
Nach Angaben der Verwaltung belaufen sich die im Ergebnisplan aufgeführten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen auf insgesamt 420.000 Euro. Die Vorlage basiert auf den Bestimmungen des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die in der entsprechenden Liste aufgeführten Mittelbereitstellungen für das laufende Haushaltsjahr in der genannten Höhe genehmigt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 12StraßenbenennungenZur Vorlage · 17/0225 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0225 der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Benennung und Umbenennung von Straßen in verschiedenen Baugebieten. Die Verwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss Vorschläge zur Festlegung der Straßennamen vor, um den Anforderungen der neuen Bebauung gerecht zu werden.
Im Baugebiet Otto-Hue-Straße, welches auf einer ehemaligen Sportanlage entsteht, wird vorgeschlagen, die dort entstehende Stichstraße als „Alter Sportplatz“ zu benennen. Für das Baugebiet Eichendorffstraße, das im Rahmen der Hinterlandbebauung zwischen der Eichendorffstraße und der Phoenixstraße realisiert wird, ist die Benennung einer weiteren Stichstraße erforderlich. Hierfür wird die Bezeichnung „Geschwister-Scholl-Straße“ vorgeschlagen.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Umbenennung des Emschermannwegs. Die Eigentümer des Kotten Emschermann haben einen Antrag auf Umbenennung gestellt, dem die Verwaltung zustimmen möchte. Als neuer Name wird „An der Luhne“ vorgeschlagen, was in Anlehnung an eine im Gebiet vorhandene Flurbezeichnung erfolgt.
Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Umsetzung der genannten Benennungen und der Umbenennung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 13Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, ZukunftZur Vorlage · 17/0212 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck verfügt nach der Auflösung der Stiftung „Zukunftswerkstatt Gladbeck“ über ein Vermögen von etwa 900.000 Euro. Gemäß der Stiftungssatzung ist dieses Mittel ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden, wobei die Förderung des „Gladbecker Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft“ sowie die Stärkung kultureller Teilhabechancen für sozial benachteiligte Kinder im Fokus stehen. Ein Steuerkreis des Bündnisses hat für die langfristige Sicherung der Mittel eine jährliche Entnahme von maximal rund 90.000 Euro vorgesehen.
Im Rahmen einer Beschlussvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss wird die Freigabe von Mitteln aus diesem Fonds für drei spezifische Projekte beantragt. Das erste Vorhaben umfasst die Einrichtung einer Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr im Bereich Kultur an der Jugendkunstschule im Karo, um die kulturelle Bildung zu unterstützen. Das zweite Projekt sieht die Finanzierung eines musiktherapeutischen Angebots in städtischen Kindertageseinrichtungen vor, das sich an Kinder mit Entwicklungsverzögerungen oder sozialen Verhaltensauffälligkeiten richtet. Das dritte Vorhaben betrifft die Finanzierung einer zusätzlichen pädagogischen Fachkraft an der Südparkschule, um den deutschen Spracherwerb bei Kindern aus Zuwandererfamilien zu fördern.
Die Gesamtsumme der beantragten Mittel beläuft sich auf 103.860 Euro, wobei die Finanzierungsanteile auf die Jahre 2017 bis 2019 verteilt sind. Die Projekte b) und c) sind Teil einer gemeinsamen Rahmenkonzeption zur Förderung der Mehrsprachigkeit im Bildungsraum Brauck/Rosenhügel.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 13.aBericht über Lärmschutz an den Arbeitsplätzen im Alten Rathaus
- 14Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 15Mitteilungen des Bürgermeisters
- 16Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 17Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 18Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.05.2017nicht öffentlich
- 19Beteiligung der Stadt Gladbeck an der RWE AGnicht öffentlich
- 20Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 21Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich