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Beschlussvorlage

Auswirkungen des Sturms Ludger

17/0231

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 17/0231 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses über die Auswirkungen des Sturms Ludger, der am 15. Juni 2017 über Gladbeck zog. In den Stadtteilen Zweckel, Schultendorf und Mitte-Ost kam es zu Sachschäden an Gebäuden und Fahrzeugen sowie zu Verkehrsbehinderungen durch umgestürzte Bäume. Die Feuerwehr leistete im Rahmen des Ereignisses insgesamt 80 Einsätze. Die Aufräumarbeiten durch das städtische Bauhofzentrum dauerten zum Zeitpunkt der Vorlage noch an.

Ein weiterer Gegenstand der Vorlage ist die Überprüfung der Baumschutzsatzung. Anwohner der betroffenen Gebiete hatten die Nichtvergabe von Fällgenehmigungen für Platanen aufgrund der geltenden Satzung beanstandet. Eine Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage gemäß § 13 der Geschäftsordnung um eine Prüfung gebeten, ob eine Änderung des § 6 Buchstabe c der Baumschutzsatzung angezeigt ist. Der vorgeschlagene Entwurf sieht vor, Ausnahmen von den Verboten zu ermöglichen, wenn von geschützten Bäumen Gefahren für Personen oder Sachwerte ausgehen, die nicht gegenwärtig sind und nicht mit zumutbarem Aufwand anderweitig beseitigt werden können. Dies soll insbesondere die Situation abdecken, in der bei Sturm das Abbrechen von Ästen oder Bäumen droht. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse der Prüfung sowie über mögliche Ergänzungen des Beschlussentwurfs mündlich berichten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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