Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Verpflichtung und Einführung der Mitglieder der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie der beratenden MitgliederZur Vorlage · 14/0292 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0292 des Amts für Jugend und Familie befasst sich mit der Regelung zur Verpflichtung und Einführung der Mitglieder der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie der beratenden Mitglieder im Jugendhilfeausschuss. Da gesetzlich nicht explizit festgelegt ist, wer die konstituierende Sitzung des Ausschusses bis zur Wahl eines neuen Vorsitzenden leitet, wird auf die Anwendung der für den Rat geltenden Vorschriften verwiesen. Gemäß der Gemeindeordnung obliegt diese Aufgabe dem Bürgermeister bzw. der Altersvorsitzenden.
Demnach soll die Altersvorsitzende aus dem Kreis der stimmberechtigten Ausschussmitglieder die Verpflichtung und Einführung der noch nicht eingeführten Ausschussmitglieder gemäß der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck übernehmen. Der Vorgang der Einführung erfolgt für die Mitglieder, die nicht dem Rat angehören, durch das Erheben von den Plätzen und die Bekundung des Einverständnisses mit einer förmlichen Formel. In dieser verpflichten sich die Mitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2Bestellung eines/r Schriftführers/in / stellvertretenden Schriftführers/inZur Vorlage · 14/0293 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0293 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Bestellung von Personen für die Protokollführung bei den Sitzungen des Gremiums. Gemäß § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift wird in analoger Anwendung von § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung vom Ausschussvorsitzenden sowie von einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, eine Stadtoberinspektorin als Schriftführerin und einen Stadtamtsrat als stellvertretenden Schriftführer für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses zu bestellen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Amt für Jugend und Familie, wobei der Erste Beigeordnete als Berichterstatter fungiert. Die Entscheidung über den Entwurf ist für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 2. September 2014 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 3Wahl der/des Vorsitzenden und einer/eines stellvertretenden VorsitzendenZur Vorlage · 14/0294 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0294 des Amts für Jugend und Familie dient der Wahl der Leitung des Jugendhilfeausschusses. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) sowie der Gemeindeordnung sind die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses dazu angehalten, aus dem Kreis der Mitgliedern der Vertretungskörperschaft eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen.
Die Durchführung der Wahl erfolgt in getrennten Wahlgängen. Der Vorgang kann bei fehlendem Widerspruch oder sofern keine anderweitige gesetzliche Regelung vorliegt, durch eine offene Abstimmung vollzogen werden; andernfalls ist die Abgabe von Stimmzetteln vorgesehen. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Wahl der entsprechenden Personen im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 2. September 2014 stattfindet. Mit der Wahl der Ausschussleitung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 4Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 5Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 6Genehmigung der Tagesordnung
- 7Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 8Projekt 'Heroes' gegen Unterdrückung im Namen der Ehre Kooperation mit der Erich-Fried-SchuleZur Vorlage · 14/0285 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Jugend und Familie informiert den Jugendhilfeausschuss über die Umsetzung des Projekts „Heroes“ in Gladbeck. Das seit 2007 in Deutschland tätige Projekt setzt auf das Prinzip der Peer Education, um junge Männer aus sogenannten Ehrenkulturen zu Multiplikatoren gegen Unterdrückung im Namen der Ehre auszubilden. Ziel der Arbeit ist es, die Teilnehmer für Themen wie Geschlechtergerechtigkeit, Menschenrechte und Demokratie zu sensibilisieren und sie dazu zu befähigen, sich kritisch mit traditionellen Rollenbildern auseinanderzusetzen.
In Gladbeck wird das Projekt vorerst als Dependance der Organisation „Heroes Duisburg“ geführt, welche das fachliche Knowhow und zertifizierte Multiplikatoren bereitstellt. Eine Kooperation mit der Erich-Fried-Schule im Schulzentrum Brauck wurde bereits vereinbart. Der geplante Projektabschnitt umfasst Testworkshops für pädagogische Fachkräfte im Oktober 2014 sowie eine Fortbildung des Kollegiums im Februar 2015. Ab März oder April 2015 sollen Workshops in den Klassen der Schule beginnen.
Die Kosten für diesen Projektabschnitt belaufen sich auf insgesamt 3.420 Euro, wobei die Finanzierung durch Drittmittel erfolgt, sodass keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt entstehen. Langfristig wird eine Fortführung der Kooperation mit Duisburg sowie eine Ausweitung auf weitere Gladbecker Schulen und Jugendeinrichtungen angestrebt. Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9Bericht der Kinder- und Jugendförderung Sommerferienaktionen 2014Zur Vorlage · 14/0297 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Jugend und Familie hat dem Jugendhilfeausschuss einen Bericht über die Sommerferienaktionen 2014 vorgelegt. Die durch die Arbeitsgemeinschaft „Jugend“ gemäß § 78 SGB VIII koordinierten Angebote wurden von der Stadt Gladbeck und freien Trägern gemeinsam durchgeführt. Das Programm richtete sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren und umfasste eine Vielzahl an Projekten, darunter Spielaktionen, Freizeiten, Sport-, Abenteuer- und Kulturangebote sowohl innerhalb als auch außerhalb des Stadtgebiets. Insgesamt nahmen etwa 2100 Kinder und Jugendliche an den Maßnahmen teil.
Die Berichterstattung führt verschiedene Träger und deren spezifische Angebote auf. So organisierte der Caritasverband Stadtranderholungen, während die SJD die Falken ein Survival-Camp sowie Zeltlager durchführten. Die Evangelische Jugend Gladbeck bot Freizeiten in verschiedenen Regionen wie Dänemark, Kroatien, Deutschland und den Niederlanden an. Weitere Angebote stammten von der Jugendkunstschule, dem Freizeittreff Rentfort, dem Bildungs- und Begegnungszentrum Brauck sowie der Lebenshilfe. Die Aktivitäten reichten von künstlerischen Kursen wie Malatelier oder Graffiti bis hin zu sportlichen Programmen wie dem „Rentforter Soccercup“ oder Tennisfreizeiten.
Die Vorlage dient der Kenntnahme des Berichts durch den Ausschuss. Finanzielle Auswirkungen im Sinne von neuen Ausgaben werden nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Änderungen des KiBiz ab 01.08.2014Zur Vorlage · 14/0296 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0296 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit den Änderungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), die zum 01.08.2014 in Kraft getreten sind. Ziel der Neuregelung ist die Förderung von Bildungsgerechtigkeit, Sprachförderung und Bildungschancen. Hierfür stehen der Stadt Gladbeck zusätzliche Landesmittel in Höhe von insgesamt 425.000 Euro zur Verfügung. Davon entfallen 150.000 Euro auf die Sprachförderung, wobei Einrichtungen mit hohem Bedarf mindestens 5.000 Euro zusätzlich erhalten. Im Bereich plusKITA werden 275.000 Euro an verschiedene Träger verteilt, wobei die Einrichtungen einen jährlichen Festbetrag von mindestens 25.000 Euro für pädagogisches Personal erhalten. Zudem sind eine Verfügungspauschale von durchschnittlich 2.000 Euro pro Gruppe sowie Mittel zur Personalentlastung vorgesehen.
Die Finanzierung der Einrichtungen erfolgt ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 auf Basis der Ist-Belegung des Vorjahres durch Kindpauschalen. Für Kinder mit oder in drohender Behinderung sieht das Land eine 3,5-fache Pauschale vor, sofern die entsprechende Qualifikation der Tagespflegeperson vorliegt. Die Vorlage regelt zudem die Elternbeitragsfreiheit für Geschwisterkinder und die Möglichkeit für das Jugendamt, die Zahlung eines Essensentgeltes an Tagespflegepersonen zuzulassen.
Die Umsetzung der KiBiz-Revision führt im Amt für Jugend und Familie zu einem personellen Mehraufwand. Die jährliche Ergebnisrechnung weist einen Ertrag und Aufwand von 425.000 Euro aus, wovon 145.000 Euro auf den Personalaufwand entfallen. Die jährlichen Auszahlungen belaufen sich auf 280.000 Euro. Ein Vertreter des Jugendamtselternbeirats wird künftig als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss angehören. Der Ausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11Hilfen zur Erziehung WeihnachtsbeihilfeZur Vorlage · 14/0298 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0298 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Gladbeck. Der Entwurf sieht vor, im Dezember 2014 eine einmalige Zahlung in Höhe von 65,00 Euro auszuzahlen.
Diese Beihilfe richtet sich an Personen, die sich in Familien- oder Heimpflege befinden oder in einer sonstigen betreuten Wohnform leben. Die Leistung umfasst auch jene, für die das Jugendamt Pflegegeld gewährt oder die Heimkosten übernimmt. Davon ausgeschlossen sind Tagespflegekinder und Tagesgruppenkinder, da diese weiterhin überwiegend im elterlichen Haushalt unterhalten werden und gemäß den geltenden Richtlinien über wirtschaftliche Erziehungshilfen kein Anspruch auf diese Beihilfe besteht. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Jugendamtes Gladbeck untergebracht sind, soll die Beihilfe nach den am jeweiligen Ort der Einrichtung geltenden Sätzen erfolgen.
Die Verwaltung begründet die Höhe der Leistung mit der Angemessenheit und Vertretbarkeit, wobei auf die Vorgaben des Haushaltssanierungsplans verwiesen wird. Die Beihilfe wird als pflichtige Leistung eingestuft, da die pauschalierten Leistungen nicht alle anfallenden Kosten abdecken. Für die Umsetzung der Maßnahme ist ein einmaliger Aufwand von 15.000 Euro in der Ergebnisrechnung vorgesehen, wobei die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 12Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 13Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 14Mitteilungen des Dezernenten