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Beschlussvorlage

Verpflichtung und Einführung der Mitglieder der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie der beratenden Mitglieder

14/0292 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 14/0292 des Amts für Jugend und Familie befasst sich mit der Regelung zur Verpflichtung und Einführung der Mitglieder der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie der beratenden Mitglieder im Jugendhilfeausschuss. Da gesetzlich nicht explizit festgelegt ist, wer die konstituierende Sitzung des Ausschusses bis zur Wahl eines neuen Vorsitzenden leitet, wird auf die Anwendung der für den Rat geltenden Vorschriften verwiesen. Gemäß der Gemeindeordnung obliegt diese Aufgabe dem Bürgermeister bzw. der Altersvorsitzenden.

Demnach soll die Altersvorsitzende aus dem Kreis der stimmberechtigten Ausschussmitglieder die Verpflichtung und Einführung der noch nicht eingeführten Ausschussmitglieder gemäß der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck übernehmen. Der Vorgang der Einführung erfolgt für die Mitglieder, die nicht dem Rat angehören, durch das Erheben von den Plätzen und die Bekundung des Einverständnisses mit einer förmlichen Formel. In dieser verpflichten sich die Mitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.

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