Sitzung des Integrationsrates
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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Integrationsrates
- 4Verpflichtung eines gewählten Mitgliedes des IntegrationsratesZur Vorlage · 14/0387 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 14/0387 des Amtes für Integration und Sport sieht die Verpflichtung eines gewählten Mitglieds des Integrationsrates vor. Gemäß § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck soll das Mitglied durch den Vorsitzenden des Integrationsrates in das Amt eingeführt und zur gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben verpflichtet werden.
Der Vorgang ist als reine Kenntnisnahme für die Sitzung des Integrationsrates am 17. September 2014 vorgesehen. Die Verpflichtung erfolgt durch das Erheben vom Platz und die Bekundung des Einverständnisses mit einer vorgegebenen Formel. Darin verpflichtet sich das Mitglied, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Entwurf zur Verpflichtung wurde durch den Ersten Beigeordneten vorgelegt.
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- 5Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse des Rates der Stadt GladbeckZur Vorlage · 14/0388 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/0388 des Amts für Integration und Sport sieht die Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates in die Fachausschüsse des Rates der Stadt Gladbeck vor. Auf Grundlage von § 17 a Absatz 6 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck sollen direkt gewählte Migrantenvertreter als beratende Mitglieder in die Sitzungen der jeweiligen Ausschüsse entsandt werden. Dies gilt für Angelegenheiten, welche die besonderen Interessen der ausländischen Bürger berühren. Von der Regelung ausgenommen sind der Haupt- und Finanzausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss.
Das Verfahren sieht vor, für sieben spezifische Ausschüsse jeweils ein beratendes Mitglied und ein stellvertretendes beratendes Mitglied zu benennen. Betroffen sind der Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung, der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren, der Umweltausschuss/Betriebsausschuss/ZBG, der Jugendhilfeausschuss, der Kulturausschuss, der Schulausschuss sowie der Stadtplanungs- und Bauausschuss. Im Falle mehrerer Bewerber für einen Ausschuss sollen Wahlen gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
Die gewählten Vertreter sollen regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen und über die Beratungen in den Fachausschüssen in der jeweils folgenden Sitzung des Integrationsrates berichten. Zudem sollen die benannten Mitglieder in die entsprechenden Verteiler aufgenommen werden, um die Sitzungsunterlagen vorab zu erhalten. Durch diese Maßnahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 6II. Ramazan-Fest am 02.08.2014 auf dem Willy-Brandt-Platz NachbetrachungZur Vorlage · 14/0390 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 14/0390 des Amtes für Integration und Sport dient der Nachbetrachtung des Ramazan-Festes, das am 2. August 2014 auf dem Willy-Brandt-Platz stattfand. An der Veranstaltung beteiligten sich die Ditib-Moscheegemeinde, die Islamische Gesellschaft Milli Görüş, das Interkulturelle Bildungszentrum sowie der Islamische Kulturverein. Die Durchführung der Veranstaltung erfolgte mit Unterstützung durch den Integrationsrat und die Stadtverwaltung.
Im Rahmen der Sitzung des Integrationsrates am 17. September 2014 ist die Kenntnisnahme der Nachbetrachtung vorgesehen. Ziel der Rückschau ist es, die durch die Presse erfolgte Berichterstattung aufzugreifen und den Mitgliedern des Gremiums die Möglichkeit zu geben, sowohl positive als auch negative Kritik zu äußern. Die Auswertung der Rückmeldungen soll dazu dienen, Optimierungspotenziale für die Planung zukünftiger Veranstaltungen zu identifizieren. Finanzielle Auswirkungen durch diese Mitteilung werden nicht ausgewiesen.
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- 7Gesetzesentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, hier: Doppelte StaatsangehörigkeitZur Vorlage · 14/0389 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 14/0389 des Amtes für Integration und Sport befasst sich mit einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Der Entwurf sieht vor, die bisherige Optionspflicht für Kinder aus Zuwandererfamilien zu verändern. Nach der aktuellen Regelung müssen sich junge Menschen, die bei der Geburt sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit erhalten, bis zum 23. Lebensjahr für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden.
Die geplante Neuregelung sieht vor, dass diese Entscheidungspflicht für Kinder ausländischer Eltern entfallen soll, sofern sie bis zum 21. Lebensjahr mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre eine Schule in Deutschland besucht haben. Die Feststellung des Fortbestands der deutschen Staatsangehörigkeit kann auf Antrag durch die Staatsangehörigkeitsbehörde bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen. Liegen die erforderlichen Informationen im Melderegister nicht vor, muss der Nachweis der Kriterien, etwa durch Schulzeugnisse, erbracht werden.
Der Integrationsrat der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Vorlage und spricht sich in einem Beschlussentwurf für die Beibehaltung der doppelten Staatsangehörigkeit ohne Ausnahmen für alle Einbürgerungsbewerber aus. Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne dieses Votums bei den zuständigen staatlichen Stellen zu intervenieren. Finanzielle Auswirkungen werden für das Vorhaben nicht ausgewiesen.
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- 8Geschäftsordnung des Integrationsrates hier: Hinweise zur praktischen UmsetzungZur Vorlage · 14/0393 · Mitteilungsvorlage
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In der Sitzung des Integrationsrates am 17. September 2014 wird die Mitteilungsvorlage 14/0393 behandelt. Gegenstand der Vorlage sind Hinweise zur praktischen Umsetzung der Geschäftsordnung des Integrationsrates.
Die Vorlage des Amtes für Integration und Sport bezieht sich auf die in der vorangegangenen Sitzung beschlossene Geschäftsordnung, welche der Vorlage als Anlage beigefügt ist. Die Verwaltung wird im Rahmen der Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt Stellung nehmen.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die vorliegende Mitteilung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Erträge in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan vorgesehen.
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- 8.1Änderung der Geschäftsordnung des IntegrationsratesZur Vorlage · 14/0395 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0395 des Amts für Integration und Sport sieht eine Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates vor. Gegenstand der Vorlage ist die Neufassung des Paragrafen 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung.
In der konstituierenden Sitzung des Integrationsrates am 27. August 2014 wurde eine Änderung beschlossen, die festlegt, dass der Integrationsrat für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie drei Stellvertreter wählt. Diese Wahl erfolgt in Anwendung des Paragrafen 50 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Da diese Änderung in der Sitzung am 27. August 2014 nicht Bestandteil der form- und fristgerechten Einladung beziehungsweise der Tagesordnung war, wird die Neufassung des Paragrafen nun erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit der Verabschiedung der Änderung wird die rechtliche Grundlage für die Besetzung der Vorsitzendenfunktionen im Integrationsrat formalisiert. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu erwarten.
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- 8.2Wahl der Stellvertretungen des Vorsitzenden des IntegrationsratesZur Vorlage · 14/0396 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/0396 des Amts für Integration und Sport dient der Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates der Stadt Gladbeck. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Integrationsrat dazu verpflichtet, aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie einen oder mehrere Stellvertreter zu wählen. Die Geschäftsordnung des Integrationsrates sieht für die Dauer der Wahlzeit die Wahl von drei Stellvertreterinnen oder Stellvertretern des Vorsitzenden vor.
Der Wahlvorgang folgt den Bestimmungen des § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW. Sofern das Gesetz keine andere Regelung vorsieht und kein Widerspruch vorliegt, werden die Wahlen durch offene Abstimmung oder durch Abgabe von Stimmzetteln durchgeführt. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, wobei auch Nein-Stimmen als gültige Stimmen gezählt werden. Sollte im ersten Wahlgang niemand eine absolute Mehrheit erreichen, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Fall ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei einem Gleichstand der Stimmen wird die Entscheidung durch das Los getroffen.
Mit der Durchführung der Wahl entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Der Beschlussentwurf sieht die formale Wahl von drei Personen als stellvertretende Vorsitzende des Gremiums vor.
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- 9Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat
- 10Mitteilungen des Integrationsratsvorsitzenden
- 11Mitteilungen der Verwaltung