Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0395 des Amts für Integration und Sport sieht eine Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates vor. Gegenstand der Vorlage ist die Neufassung des Paragrafen 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung.
In der konstituierenden Sitzung des Integrationsrates am 27. August 2014 wurde eine Änderung beschlossen, die festlegt, dass der Integrationsrat für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie drei Stellvertreter wählt. Diese Wahl erfolgt in Anwendung des Paragrafen 50 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Da diese Änderung in der Sitzung am 27. August 2014 nicht Bestandteil der form- und fristgerechten Einladung beziehungsweise der Tagesordnung war, wird die Neufassung des Paragrafen nun erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit der Verabschiedung der Änderung wird die rechtliche Grundlage für die Besetzung der Vorsitzendenfunktionen im Integrationsrat formalisiert. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu erwarten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 141009100396
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20140910165158
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