Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5Besetzung von GremienZur Vorlage · 08/0018 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0018 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung von Vertretungen der Stadt Gladbeck in verschiedenen Gremien. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des ehemaligen Stadtbaurates aus dem Dienst der Stadt zum 31. August 2007. Durch diesen personellen Wechsel sind Nachbenennungen für die bisherigen Gremientätigkeiten erforderlich geworden.
Konkret geht es um die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen GmbH, der Mitgliederversammlung des Gemeinnützigen Bauvereins sowie der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft. Die Verwaltung schlägt vor, den am 13. Dezember 2007 vom Rat neu gewählten Stadtbauraten als Nachfolger zu benennen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Stadtbauraten als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen GmbH sowie in der Mitgliederversammlung des Gemeinnützigen Bauvereins zu bestellen. Zudem soll der Stadtbaurater als Delegierter für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft für die laufende Amtsperiode 2005 bis 2010 entsandt werden. Mit der Neubesetzung entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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- 6Städtetag Nordrhein-Westfalen hier: Mitgliederversammlung 2008Zur Vorlage · 08/0063 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0063 befasst sich mit der Vertretung der Stadt Gladbeck bei der Mitgliederversammlung 2008 des Städtetages Nordrhein-Westfalen. Die Versammlung findet am 17. Juni 2008 in Wuppertal statt.
Auf Basis der Einwohnerstatistik und der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen ist die Stadt Gladbeck berechtigt, fünf stimmberechtigte Abgeordnete zu entsenden. Der Entwurf sieht vor, dass der Bürgermeister als erster Vertreter an der Versammlung teilnimmt. Die weiteren vier stimmberechtigten Plätze sowie die Benennung zusätzlicher Gäste sind im Beschlussentwurf noch offen.
Die Vorlage verweist auf die gesetzlichen Grundlagen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Vertreter der Gemeinde in Organen kommunaler Spitzenverbände die Interessen der Stadt zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind. Zudem wird das Verfahren zur Bestellung von Vertretern gemäß den Bestimmungen zur Ausschussbesetzung dargelegt.
Mit der Verabschiedung des Beschlusses sollen zudem die erforderlichen Dienstreisegenehmigungen für die teilnehmenden Personen erteilt werden. Finanzielle Auswirkungen durch die Teilnahme an der Mitgliederversammlung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für die Vorlage ist der Rat.
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- 7Änderung einer Ausschussbesetzung; - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 08/0074 · Beschlussvorlage
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Die SPD-Ratsfraktion hat eine Änderung der Besetzung im Sozialausschuss beantragt. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung des Mandats eines sachkundigen Bürgers durch ein bisheriges Mitglied der Fraktion.
Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, ein neues Mitglied für den Sozialausschuss zu wählen. Die SPD-Ratsfraktion schlägt hierfür eine Person als Nachfolge vor, welche die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, die vorsieht, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss durch die Ratsmitglieder ein Nachfolger gewählt wird, sofern dieser von der Fraktion oder Gruppe vorgeschlagen wird, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte.
Durch die geplante Änderung der Besetzung bleibt die Gesamtzusammensetzung des Sozialausschusses unverändert. Aus der Vorlage geht hervor, dass mit dieser personellen Neubesetzung keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl der vorgeschlagenen Person zum Mitglied des Sozialausschusses vor.
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- 8Genehmigung einer Dienstreise hier: Städtepartnerschaft mit AlanyaZur Vorlage · 08/0065 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0065 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Genehmigung einer Dienstreise nach Alanya. Anlass der Reise ist die Einladung der türkischen Partnerstadt anlässlich des dort stattfindenden Stadtfestes im Zeitraum vom 31. Mai bis zum 1. Juni 2008.
Der Vorschlag sieht vor, dass neben dem Bürgermeister eine Delegation aus fünf Vertretern des Rates der Stadt Gladbeck an der Reise teilnimmt. Die Anreise nach Alanya soll per Flugzeug erfolgen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Reise sind Reisekosten als Ausgaben vorgesehen. Die Vorlage weist aus, dass hierfür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Entwurf für den Beschluss sieht die Genehmigung der Dienstreise für die genannten Personen einschließlich etwaiger Änderungen vor.
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- 9Genehmigung einer Dienstreise; hier: Städtepartnerschaft mit SchwechatZur Vorlage · 08/0066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0066 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Genehmigung einer Dienstreise nach Schwechat. Anlass der Reise ist eine Einladung der österreichischen Partnerstadt anlässlich der Nestroy-Festspiele für das Wochenende vom 27. Juni bis zum 29. Juni 2008.
Der Vorschlag sieht vor, dass neben dem Bürgermeister eine Delegation aus fünf Vertretern des Rates der Stadt Gladbeck an der Reise teilnimmt. Die Anreise nach Schwechat soll per Flugzeug erfolgen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Reise sind Reisekosten vorgesehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen laut der Vorlage zur Verfügung. Der Entwurf für den Beschluss sieht die Genehmigung der Dienstreise für die genannten Personen und den Zeitraum einschließlich etwaiger Änderungen vor.
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- 10Beschlusscontrolling/Beschlussliste 2. Halbjahr 2007Zur Vorlage · 08/0017 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 08/0017 des Bürgermeisterbüros dient der Vorlage der Beschlussliste des Haupt- und Finanzausschusses für das zweite Halbjahr 2007. Die Vorlage basiert auf einer Regelung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse. Gemäß einer im September 1997 im Haupt- und Finanzausschuss getroffenen Festlegung soll für den Rat sowie für alle Fachausschüsse zweimal jährlich eine stichwortartige Beschlusskontrolle vorgelegt werden, um diese als Bestandteil des Beschwerdewesens zu etablieren.
Der Entwurf sieht vor, dass die Beschlussliste für das betreffende Halbjahr im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen wird. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die entsprechende Liste der Beschlüsse ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 11Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der CDU-Ratsfraktion - Kommunaler Ordnungsdienst -Zur Vorlage · 08/0052 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 08/0052 dient als Grundlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 4. Februar 2008. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der CDU-Ratsfraktion, der die Einrichtung oder Regelung eines kommunalen Ordnungsdienstes zum Thema behandelt.
Der Antrag wurde gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse vorgelegt. Die Vorlage dient der Information und Vorbereitung der Entscheidung im zuständigen Ausschuss. Ein konkreter Beschlussentwurf des Bürgermeisters ist in der Mitteilungsvorlage enthalten, um die parlamentarische Beratung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu ermöglichen. Details zu den inhaltlichen Begründungen des Antrags sind in einer beigefügten Anlage aufgeführt, die Bestandteil der Vorlage ist.
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- 12Etatplanung 2008Zur Vorlage · 08/0039 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0039 des Bürgermeisterbüros dient der Vorberatung der Etatplanung für das Jahr 2008 im Haupt- und Finanzausschuss. Gegenstand der Vorlage sind die Produkte, die von verschiedenen Stadtämtern bewirtschaftet werden und bislang nicht Gegenstand von Beratungen in den Fachausschüssen waren.
Konkret umfasst dies die Bereiche des Bürgermeisterbüros, des Organisations- und Personalamtes, des Amtes für kommunale Finanzen, des Rechtsamtes, des Amtes für öffentliche Ordnung sowie des Standesamtes. Der Ausschuss soll den Entwurf des Haushaltsbuches 2008 sowie die im Änderungsverzeichnis zum Haushalt 2008 enthaltenen Änderungen zur Kenntnis nehmen.
Aus den finanziellen Auswirkungen der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die genannten Produkte im Rahmen des Haushaltsentwurfs 2008 inklusive der entsprechenden Änderungen zur Kenntnis nimmt.
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- 13Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2008Zur Vorlage · 08/0046 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0046 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Einreichung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2008. Gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen ist es Einwohnern sowie Abgabepflichtigen möglich, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der öffentlichen Auslegung Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2008, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, liegt im Zeitraum vom 14. Dezember 2007 bis zum 14. Februar 2008 öffentlich aus. Die Verwaltung weist darauf hin, dass etwaige eingehende Einwendungen nachgereicht werden. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Gladbeck.
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- 14Beratung der Haushaltssatzung 2008 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 08/0073 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0073 des Amts für kommunale Finanzen dient der Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2008 der Stadt Gladbeck. In der vorliegenden Ergänzung wird ein zweites Änderungsverzeichnis vorgelegt, das Anpassungen im Ergebnisplan vornimmt. Diese Änderungen resultieren aus den voraussichtlichen Auswirkungen des Jahresabschlusses 2007, da kamerale Reste aus dem Vorjahr nicht in den Ergebnisplan 2008 übertragen werden.
Durch diese Anpassungen erhöht sich der Fehlbedarf im Ergebnisplan geringfügig von 13.735 Euro auf 13.776 Euro. Zudem wurde die Kreisumlage auf Basis der aktuellen Umlagegrundlagen angepasst. Die Erhöhung der Beamtenbesoldung zum 1. Juli 2<0xE2><0x80><0xAF>008 ist in den Planungen enthalten, während die Auswirkungen der tariflichen Anpassungen für Beschäftigte noch nicht beziffert werden können. Für noch nicht geplante bilanzielle Abschreibungen aus dem Vorjahr wurde im Bereich der Vorsorge Vorkehrungen getroffen.
Im investiven Finanzplan sind Ermächtigungsübertragungen vorgesehen. Das Volumen des investiven Finanzhaushalts verändert sich durch die Berücksichtigung der Generalsanierung und Erweiterung der Feuerwache Mitte für den Zeitraum 2008 bis 2011, der Steganlage Nordpark sowie der Sanierung der Helmutstraße. Infolgedessen erhöht sich die Summe der Kredite für Investitionen in den Jahren 2008 bis 2011 jeweils um Beträge zwischen 765.000 Euro und 830.000 Euro. Für das Jahr 2008 sind zudem Umschuldungen in Höhe von 5,2 Millionen Euro vorgesehen.
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- 15Rechtsform des Zentralen Betriebshofes Gladbeck (ZBG)Zur Vorlage · 08/0045 · Mitteilungsvorlage
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Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2007 wurde die Verwaltung beauftragt, die Rechtsform des Zentralen Betriebshofes Gladbeck (ZBG) zu überprüfen. Eine durch den Bürgermeister eingesetzte interne Arbeitsgruppe hat diese Untersuchung abgeschlossen und eine Entscheidungsgrundlage erarbeitet. Der Fokus der Prüfung lag auf dem Vergleich zwischen der bestehenden eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AÖR). Private Rechtsformen wie eine GmbH wurden aufgrund der Schwerpunktsetzung auf Hoheitsaufgaben nicht untersucht.
Die Arbeitsgruppe konnte keine einvernehmliche Empfehlung für eine bestimmte Rechtsform aussprechen, da die Bewertung der Kriterien von unterschiedlichen Sichtweisen geprägt war. Zwar sah die Arbeitsgruppe bei den Aspekten Flexibilität, Finanzwirtschaft und wirtschaftlicher Betätigung Vorteile für eine AÖR, doch die Verwaltung führt dazu aus, dass sich diese theoretischen Vorteile bei einer detaillierten Prüfung relativieren. So ergeben sich etwa bei der Personalvertretung durch eine höhere Mitgliederzahl keine effektiven Einsparungen.
Die Verwaltung bewertet die aktuelle Form der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung als bewährt und weist darauf hin, dass die Aufgabenbereiche effektiv und wirtschaftlich erfüllt werden. Aus Sicht der Verwaltung besteht derzeit keine Notwendigkeit oder Dringlichkeit für eine Umwandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.
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- 16Gladbeck-CardZur Vorlage · 08/0037 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Anpassung und Aktualisierung der Gladbeck-Card. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der DKP-Ratsfraktion aus dem Jahr 2007, der eine Erweiterung des Personenkreises sowie des Leistungsumfangs forderte. Der Sozialausschuss hatte der Verwaltung daraufhin den Auftrag erteilt, die bestehenden Regelungen zu überarbeiten.
Die Gladbeck-Card dient als Legitimation für Bürgerinnen und Bürger, um Ermäßigungen und Befreiungen bei städtischen Gebühren und Entgelten in Anspruch zu nehmen. Der geplante Beschluss sieht vor, den Kreis der Berechtigten um Empfänger des Kinderzuschlages nach § 6a Bundeskindergeldgesetz sowie um Haushalte mit Anspruch auf Wohngeld zu erweitern. Damit sollen insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen, die knapp über dem Niveau der Grundsicherung liegen, einbezogen werden.
Hinsichtlich der Vergünstigungen wird eine Anhebung der Rabatte auf generell 75 % angestrebt. Davon ausgenommen sind die Hundesteuer sowie die Gebühren für das Hallenbad, wobei für das Hallenbad ein Satz von 66,6 % vorgesehen ist. Die Vergünstigungen für den Besuch der Offenen Ganztagsschule sollen künftig in einer eigenen Satzung geregelt werden. Die Verwaltung geht bei der Berechnung der finanziellen Auswirkungen von einer Verdoppelung der bisherigen Nutzerzahlen aus. Die Gladbeck-Card kann weiterhin kostenfrei bezogen werden.
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- 17Stellenplan 2008Zur Vorlage · 08/0004 · Beschlussvorlage
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Der Stellenplanentwurf 2008 sieht eine Anpassung an die Doppik vor, was eine Aufteilung der Stellen auf 15 Produktbereiche sowie eine Umstellung auf Vollzeitverrechnung beinhaltet. Durch diese Umstellung reduziert sich das ausgewiesene Stellenvolumen um etwa 6 %. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Anzahl der Planstellen jedoch geringfügig von 727,9 auf 731,4 an, was unter anderem auf fünf zusätzliche Stellen bei der Feuerwehr zurückzuführen ist. Der Entwurf weist einen strukturellen finanziellen Mehraufwand von 357.125 € pro Jahr aus, der sich aus Stellenumwandlungen und neuen Einrichtungen sowie Einsparungen durch Stellenabbau zusammensetzt.
Als Beschlussvorschläge zur Einrichtung von insgesamt 10,5 Vollzeitstellen sind eine Stelle im Vollstreckungsaußendienst, eine Stelle im Ausländerwesen, fünf Stellen für Brandmeister sowie eine Stelle in der Schulentwicklungsplanung aufgeführt. Zudem wird die Einrichtung einer Halbtagsstelle zur Beratung von Familien in den Stadtteilen Brauck, Rosenhügel und Butendorf vorgeschlagen. Für das Archiv ist die Schaffung einer neuen Stelle in der Entgeltgruppe 13 vorgesehen, während in der wirtschaftlichen Jugendhilfe eine Planstelle in der Entgeltgruppe 8 eingerichtet werden soll.
Der Entwurf sieht zudem die Streichung von 2,5 Stellen unter anderem im Hochbauamt, an der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule und in der Vermessungsabteilung vor. Es sind 8,5 Stellenumwandlungen für qualitative Aufgaben, eine wertgleiche Umwandlung sowie 0,5 Stellen für neue Aufgaben geplant. Die Verwaltung folgt zudem dem Vorschlag des Personalrates zur Umwandlung einer Planstelle aus der Entgeltgruppe 6 in die Entgeltgruppe 7. Der Beschlussvorschlag umfasst die Verabschiedung des Stellenplans 2008 gemäß Anlage 1.
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- 18Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 19Mitteilungen des Bürgermeisters
- 20Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 21Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 22Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 23(ohne Titel)nicht öffentlich
- 24Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW nicht öffentlich
- 25Verleihung der Ehrenplakette der Stadt Gladbecknicht öffentlich
- 26Ausnahme von der Wiederbesetzungssperre; Planstelle 1448 im Hochbauamt 'SB Baudurchführung'nicht öffentlich
- 27Beschlusscontrolling/Beschlussliste 2. Halbjahr 2007nicht öffentlich
- 28Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 29Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich