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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 3.aHolzeinschlagarbeiten im Winter 2012/2013Zur Vorlage · 12/0490 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0490 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck befasst sich mit den geplanten Holzeinschlagarbeiten für das Winterhalbjahr 2012/2013. Die Stadt Gladbeck verfügt über eine Waldfläche von knapp 227 Hektar, deren Bewirtschaftung auf dem Forstbetriebsgutachten aus dem Jahr 2004 basiert.
Der Zentrale Betriebshof wird dabei fachlich durch den Landesbetrieb Wald und Holz, Regionalforstamt Ruhrgebiet, beraten und ist zudem Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft Bottrop. Die Gladbecker Wälder sind nachweislich nach den Standards der Gütesiegel PEFC und FSC zertifiziert, wobei die jährliche FSC-Nachzertifizierung bereits durchgeführt wurde.
Die Details zu den spezifischen Holzeinschlagarbeiten sind in den Anlagen der Vorlage aufgeführt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass für die Durchführung der Maßnahmen keine erfolgswirksamen Auswirkungen auf den Haushalt zu erwarten sind. Der Entwurf sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Bericht zu den geplanten Arbeiten zur Kenntnis nimmt. Für Rückfragen zur Umsetzung steht der zuständige Revierförster zur Verfügung.
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- 4Neufassung der AbfallwirtschaftssatzungZur Vorlage · 12/0485 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0485 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck sieht die Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Gladbeck vor. Hintergrund der Anpassung ist das am 1. Juni 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), welches das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ersetzt hat. Die Neufassung dient dazu, die kommunale Satzung an das neue Bundesrecht anzupassen.
Der Entwurf orientiert sich an einer Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW, die mit den zuständigen Landesministerien abgestimmt wurde. Laut der Verwaltung erfolgen durch die Neufassung keine inhaltlichen Änderungen der Abfallentsorgung, sondern lediglich Anpassungen der Terminologie, der Verweise auf die neuen Rechtsgrundlagen sowie redaktionelle Korrekturen.
Im Detail umfasst die Neufassung Anpassungen in verschiedenen Paragrafen, etwa bei der Definition von Abfällen oder der Übernahme neuer Formulierungen aus der Mustersatzung. So wurde beispielsweise in § 17 ein Hinweis auf die Abholung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ergänzt. In § 11 wurde zudem auf den Wegfall eines Absatzes verzichtet, während die Regelung zur zwangsweisen Bereitstellung von Mehrvolumen neu strukturiert wurde.
Mit der Neufassung der Satzung sowie der dazugehörigen Anlagen sind keine erfolgswirksamen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt zu erwarten. Der Rat der Stadt Gladbeck wird gebeten, den beigefügten Entwurf der Abfallwirtschaftssatzung zu beschließen.
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Hauptdokument|20121107071156|20121107071200|20121107071204|20121107071209
- 5Altkleidersammlung; Neuausrichtung des SammlungskonzeptesZur Vorlage · 12/0486 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0486 des Zentralen Betriebshofs befasst sich mit der Neugestaltung der Altkleidersammlungen in Gladbeck. Seit 1997 besteht eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt und der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, die die Sammlung und Verwertung von Textilien und Schuhen regelt. Aktuell befinden sich etwa 60 Behälter im Stadtgebiet, wobei die Erlöse im vergangenen Jahr 30.248 Euro betrugen.
Durch das am 1. Juni 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat sich die rechtliche Situation geändert. Da gewerbliche Sammler ihre Tätigkeiten nun bei der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde anzeigen können, steigt die Zahl der Anbieter. Ein Schutz der gemeinnützigen Sammlung gegen gewerbliche Konkurrenz ist nach der aktuellen Rechtslage nur möglich, wenn die Sammlung als Teil des kommunalen Erfassungssystems strukturiert wird und die Hoheit beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger liegt. Dies würde eine operative Beteiligung der Kommune erfordern, könnte jedoch die Erlöse für die Wohlfahrtsverbände aufgrund des erhöhten Aufwands verringern.
Um die Funktionsfähigkeit des Systems zu sichern, sieht die Vorlage vor, dass der Betriebsausschuss/ZBG beauftragt wird, in Abstimmung mit den Wohlfahrtsverbänden ein neues Konzept für die Altkleidersammlung zu erarbeiten. Dieses soll dem Betriebsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Eine mögliche Option umfasst die Erhöhung der Behälteranzahl an Standorten bestehender Glascontainer sowie die Beschränkung gewerblicher Sammlungen auf private Flächen.
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- 6Abfallentsorgungsgebühren 2013; Neufassung der Tarifsatzung AbfallZur Vorlage · 12/0487 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0487 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck befasst sich mit der Neufassung der Tarifsatzung für die Abfallentsorgung sowie den Gebühren für das Jahr 2013. Der Gebührenbedarf der kostenrechnenden Einrichtung Abfallentsorgung steigt im Vergleich zum Vorjahr um 0,97 %. Als Ursachen für diesen Anstieg werden die gestiegenen Gebühren des Kreises Recklinghausen für Rest- und Bioabfall sowie ein Anteil von 20 % an den Sanierungskosten der ehemaligen Deponie Ellinghorst angeführt.
Ein Gegenpol zur Kostenentwicklung ist die Auflösung von Rücklagen aus den Jahren 2010 und 2011 in Höhe von insgesamt 934.670 €. Ein verbleibender Gebührenüberschuss aus dem Jahr 2011 in Höhe von 224.000 € soll im Jahr 2013 nicht eingesetzt werden, um eine Stabilisierung der Gebühren im Jahr 2014 zu ermöglichen.
Die Kalkulation basiert auf Planwerten für Restabfall, Sperrmüll, Holz und Bioabfall. Dabei wird die Berechnung der Gebühren für Restabfall primär nach dem Behältervolumen vorgenommen, wobei für die von der Stadt bereitgestellten Behälter eine Grundgebühr von 8,28 € pro Behälter vorgesehen ist. Für Eigenkompostierer wird weiterhin ein Rabattsatz von 10 % auf die Restabfallbehälter vorgeschlagen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung 2013 zur Kenntnis nimmt, billigt und die neue Tarifsatzung beschließt.
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- 7Straßenreinigungsgebühren 2013; Änderung der Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 12/0488 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0488 des Zentralen Betriebshofs befasst sich mit der Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2013 sowie einer Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.
Nach der Gebührenbedarfsberechnung beläuft sich der Bedarf für 2013 auf 1.363.555 Euro. In diesem Betrag sind Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2010 und 2011 in Höhe von 53.177 Euro enthalten. Zur Sicherstellung der vollen Kostendeckung sieht die Vorlage eine Anpassung der Tarife vor. Für Straßen außerhalb der Innenstadt steigt der Satz von 3,34 Euro auf 3,46 Euro je laufendem Frontmeter. Im Innenstadtbereich erhöht sich der Betrag von 6,15 Euro auf 6,48 Euro pro Frontmeter und Reinigung.
Zudem wird eine Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beantragt. In § 8 werden die Gebührensätze angepasst. Das zugehörige Straßenverzeichnis wird aufgrund neuer Einstufungen und Widmungen aktualisiert. So wurde festgestellt, dass ein Abschnitt der Hegestraße von Am Wiesenbusch bis Hornstraße außerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und somit seit Juli 2012 im Rahmen des Stadtanteils gereinigt wird. Die Bergmannstraße wurde dem öffentlichen Verkehr gewidmet, wodurch sich der Anteil der städtischen Reinigung reduziert. Zudem wurde nach einer Prüfung festgestellt, dass ein Abschnitt der Bohmertstraße ab Stallhermstraße bis zur B 224 nicht als öffentliche Straße gilt, weshalb die Bezeichnung im Verzeichnis angepasst wird.
Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Gebührensatzberechnung zur Kenntnis nehmen und die Änderung der Satzung beschließen.
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Hauptdokument|20121108075431|20121108075440|20121108075455|20121108075502
- 8Friedhofsgebühren 2013; Änderung der Gebührensatzung FriedhöfeZur Vorlage · 12/0489 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0489 des Zentralen Betriebshofs befasst sich mit der Festsetzung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2013 sowie einer Änderung der entsprechenden Gebührensatzung. Laut der Gebührenbedarfsberechnung wird für das Jahr 2013 ein Bedarf vor Gebührenausgleich in Höhe von 1.880.935 € ermittelt. Dieser Wert liegt um etwa 1,58 % über dem im Vorjahr deckungsfähigen Bedarf. Zur Deckung der Kosten ist vorgesehen, neben der verbleibenden Unterdeckung aus dem Jahr 2010 auch die Unterdeckung aus dem Jahr 2011 einzubeziehen.
Die Kostenentwicklung wird durch steigende Personalkosten infolge tariflicher Erhöhungen und die Umwandlung von Saisonstellen in zwei zusätzliche Planstellen beeinflusst. Zudem erhöht sich der Warenbezug, insbesondere durch Grabmale für Gemeinschaftsgräber. Die kalkulatorischen Kosten steigen durch die ganzjährige Aktivierung des Sozialgebäudes auf dem Friedhof Brauck sowie die geplante Anschaffung eines Friedhofsbaggers und zweier Großflächenmäher. Demgegenüber steht eine Senkung im Leistungsausgleich der Aufwandsbereiche, da die Aufstockung des eigenen Personals den Bedarf an Leistungen anderer Fachbereiche des Betriebshofs reduziert.
Die Satzungsänderung sieht neben den neuen Tarifen eine redaktionelle Anpassung vor. Ein Gebührenzuschlag soll künftig auch für Bestattungen an Heiligabend oder Silvester erhoben werden, da diese Tage nach tarifrechtlichen Bestimmungen keine regulären Arbeitstage darstellen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe billigen.
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Hauptdokument|20121108075625|20121108075630|20121108075634|20121108075638|20121115174026
- 9Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 10Mitteilungen des Beigeordneten und der Betriebsleitung
- 11Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 12Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 13Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 14Wirtschaftsplan 2013 - ZBGnicht öffentlich
- 15Mitteilungen des Ausschussvorsitzendennicht öffentlich
- 16Mitteilungen des Beigeordneten und der Betriebsleitungnicht öffentlich