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Beschlussvorlage

Abfallentsorgungsgebühren 2013; Neufassung der Tarifsatzung Abfall

12/0487 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0487 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck befasst sich mit der Neufassung der Tarifsatzung für die Abfallentsorgung sowie den Gebühren für das Jahr 2013. Der Gebührenbedarf der kostenrechnenden Einrichtung Abfallentsorgung steigt im Vergleich zum Vorjahr um 0,97 %. Als Ursachen für diesen Anstieg werden die gestiegenen Gebühren des Kreises Recklinghausen für Rest- und Bioabfall sowie ein Anteil von 20 % an den Sanierungskosten der ehemaligen Deponie Ellinghorst angeführt.

Ein Gegenpol zur Kostenentwicklung ist die Auflösung von Rücklagen aus den Jahren 2010 und 2011 in Höhe von insgesamt 934.670 €. Ein verbleibender Gebührenüberschuss aus dem Jahr 2011 in Höhe von 224.000 € soll im Jahr 2013 nicht eingesetzt werden, um eine Stabilisierung der Gebühren im Jahr 2014 zu ermöglichen.

Die Kalkulation basiert auf Planwerten für Restabfall, Sperrmüll, Holz und Bioabfall. Dabei wird die Berechnung der Gebühren für Restabfall primär nach dem Behältervolumen vorgenommen, wobei für die von der Stadt bereitgestellten Behälter eine Grundgebühr von 8,28 € pro Behälter vorgesehen ist. Für Eigenkompostierer wird weiterhin ein Rabattsatz von 10 % auf die Restabfallbehälter vorgeschlagen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung 2013 zur Kenntnis nimmt, billigt und die neue Tarifsatzung beschließt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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