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Beschlussvorlage

Altkleidersammlung; Neuausrichtung des Sammlungskonzeptes

12/0486 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0486 des Zentralen Betriebshofs befasst sich mit der Neugestaltung der Altkleidersammlungen in Gladbeck. Seit 1997 besteht eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt und der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, die die Sammlung und Verwertung von Textilien und Schuhen regelt. Aktuell befinden sich etwa 60 Behälter im Stadtgebiet, wobei die Erlöse im vergangenen Jahr 30.248 Euro betrugen.

Durch das am 1. Juni 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat sich die rechtliche Situation geändert. Da gewerbliche Sammler ihre Tätigkeiten nun bei der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde anzeigen können, steigt die Zahl der Anbieter. Ein Schutz der gemeinnützigen Sammlung gegen gewerbliche Konkurrenz ist nach der aktuellen Rechtslage nur möglich, wenn die Sammlung als Teil des kommunalen Erfassungssystems strukturiert wird und die Hoheit beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger liegt. Dies würde eine operative Beteiligung der Kommune erfordern, könnte jedoch die Erlöse für die Wohlfahrtsverbände aufgrund des erhöhten Aufwands verringern.

Um die Funktionsfähigkeit des Systems zu sichern, sieht die Vorlage vor, dass der Betriebsausschuss/ZBG beauftragt wird, in Abstimmung mit den Wohlfahrtsverbänden ein neues Konzept für die Altkleidersammlung zu erarbeiten. Dieses soll dem Betriebsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Eine mögliche Option umfasst die Erhöhung der Behälteranzahl an Standorten bestehender Glascontainer sowie die Beschränkung gewerblicher Sammlungen auf private Flächen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 200 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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