Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 4Änderung der AbfallwirtschaftssatzungZur Vorlage · 08/0503 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0503 des Zentralen Betriebshofes sieht eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Gladbeck vor. Die vorgeschlagenen Anpassungen umfassen die Änderung von zwei Paragrafen, wobei die Verwaltung die Änderungen als Ergänzungen und Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung beschreibt.
Im Rahmen der Neufassung von § 13 Abs. 3 Ziffer 2 entfällt der Ausschluss für private Haushalte bei der Eigenverwertung von Papier, Pappe und Kartonagen. Damit wird die bisherige Beschränkung auf Gewerbe und Industrie aufgehoben. Zudem wird § 16 Abs. 3 erweitert, um Angaben zur Häufigkeit und zum Zeitpunkt der Leerung von Papierbehältern sowie Depotcontainern für Glas und Papier zu ergänzen.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Konkretisierung der Abfuhr von Gartenabfällen. In § 16 Abs. 4 wird das Wort „sperrige“ eingefügt, um die zweimal jährliche Abfuhr dieser Abfälle präziser zu definieren. Für die Abfuhr von Abrollbehältern wird die zeitliche Beschränkung aufgehoben; die Entleerung kann künftig jederzeit nach Vereinbarung erfolgen. Durch die Neuregelung entfallen zudem bisherige Sonderregelungen sowie die bisherigen Absätze 7 und 8 des § 16.
Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Satzungsänderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll den Entwurf zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung beschließen.
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- 5Abfallentsorgungsgebühren 2009; Neufassung der Tarifsatzung AbfallZur Vorlage · 08/0504 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0504 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck befasst sich mit der Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2009 sowie der Neufassung der Tarifsatzung Abfall. Der Gebührenbedarf für die kostenrechnende Einrichtung Abfallentsorgung beläuft sich nach Rücklagenentnahme auf 6.382.837 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Senkung des Bedarfs um etwa 5,3 Prozent.
Trotz des sinkenden Bedarfs ergibt die Kalkulation für die Gebührentarife eine Reduzierung zwischen 0,9 und 1,4 Prozent. Grund hierfür ist ein um etwa 4 Prozent vermindertes Behältervolumen, das aus einer geringeren Anzahl angemeldeter Abfallbehälter sowie einem Anstieg der gebührenfreien Biobehälter resultiert. Die Gebührenausgleichsrücklage aus dem Jahr 2007 soll nicht eingesetzt werden, um die Gebühren im Jahr 2010 stabilisieren zu können. Als Faktoren für die positive Entwicklung auf die Gebühren werden die Reduzierung der Verwertungskosten, ein Rückgang der Abfallmengen sowie die geplante Senkung der kreiseinheitlichen Beseitigungsgebühren angeführt.
Die Tarifberechnung orientiert sich am Behältervolumen, wobei für die vom Betriebshof bereitgestellten Restabfallbehälter in den Größen 60 bis 240 Liter eine Grundgebühr festgesetzt wird. Für Eigenkompostierer ist weiterhin ein Rabattsatz von 10 Prozent vorgesehen. Zudem sieht die Neufassung der Tarifsatzung neue Tarifpositionen für Sonderleistungen und Nachleerungen vor, um die Abrechnung dieser Leistungen rechtssicher zu gestalten. Der Betriebsausschuss hat dem Beschlussentwurf bereits zugestimmt.
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- 6Änderung der Gebührensatzung AbfallZur Vorlage · 08/0505 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0505 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck sieht eine Änderung der Gebührensatzung Abfall vor. Hintergrund der Anpassung ist die Notwendigkeit, neue Tarifpositionen für Sonderleistungen, Einzelleerungen sowie Nachleerungen rechtssicher in der Satzung zu verankern. Bisher wurden diese zusätzlichen Leistungen, für die keine spezifischen Tarifpositionen existierten, über Rechnungen abgewickelt.
Die vorgeschlagene Änderung umfasst die Ergänzung und Präzisierung verschiedener Paragrafen der Satzung. In § 4 Abs. 1 soll die Gebührenerhebung für Einzelleerungen außerhalb der regulären Abfuhrintervalle geregelt werden. Zudem wird § 4 Abs. 2 inhaltlich nicht verändert, jedoch präziser formuliert. Durch die Einführung eines neuen Absatzes 3 in § 4 werden die Gebühren für Sonderentsorgungen festgeschrieben.
Des Weiteren wird die Regelung in § 7 Abs. 1 konkretisiert, wonach Gebühren für Einzelleerungen oder Sonderentsorgungen mittels Einzelbescheiden zu erheben sind. Ein neu einzufügender Absatz 8 in § 7 legt die Fälligkeit dieser Einzelbescheide fest. Laut der Vorlage ergeben sich aus diesen Änderungen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die beigefügte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung Abfall vom 17. Dezember 2001 beschließt.
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- 7Friedhofsgebühren ab 2009; Änderung der Gebührensatzung FriedhöfeZur Vorlage · 08/0506 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0506 des Zentralen Betriebshofs sieht eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung für das Jahr 2009 vor. Basierend auf einer Bedarfsermittlung für die Einrichtung Bestattungswesen ergibt sich für das kommende Jahr ein sinkender Gebührenbedarf im Vergleich zum Vorjahr.
In der Folge werden für die meisten Bestattungsfälle geringere Gebühren vorgeschlagen. Konkret sollen die Gebührensätze für die Grabbereitung sowie für die Überlassung von Grabstätten gesenkt werden. Dies gilt ebenso für die Verlängerung von Nutzungsrechten an Wahlgräbern sowie für Fälle von Aus- oder Umbettungen. Die Verwaltungsgebühren bleiben unverändert.
Im Gegensatz dazu ist aufgrund des Kostendeckungsgebotes des Kommunalabgabengesetzes NRW eine Anhebung der Gebühren für die Nutzung der Trauerhallen, bestehend aus Leichenzelle und Feierraum, sowie eine Anpassung der Sätze für die Einebnung von Grabstätten vorgesehen.
Der verringerte Gebührenbedarf resultiert aus einem geringeren Sachaufwand, da einmalige Maßnahmen wie Asphaltierungs- und Pflasterungsarbeiten sowie die Erneuerung einer Stufenanlage entfallen. Zudem wird die Auflösung einer Gebührenausgleichsrücklage aus dem Jahr 2006 berücksichtigt. Dem gegenüber stehen steigende Personalkosten sowie der Ausgleich einer Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2007. Die Verwaltung geht für das Jahr 2009 von einer stabilen Inanspruchnahme der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen aus. Der Rat soll die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis nehmen und die Änderung der Tarifsatzung beschließen.
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Hauptdokument|20081111124223|20081111124233|20081111124300|20081111124318|20081111124353
- 8Straßenreinigungsgebühr 2009; Änderung der Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 08/0510 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0510 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck befasst sich mit der Festlegung der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2009 sowie der entsprechenden Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.
Nach der Gebührenbedarfsberechnung beläuft sich der Bedarf für das Jahr 2009 auf 1.046.6<0xE2><0x80><0xAF>639 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Wert rückläufig. In die Berechnung wurde zudem eine Gebührenausgleichsrücklage aus dem Jahr 2007 in Höhe von 30.096 Euro einbezogen, um die Gebühren zu mindern.
In der Folge sinkt die Gebühr für die Reinigung der Straßenfahrbahnen gemäß dem Straßenverzeichnis um 0,01 Euro auf 2,72 Euro pro laufendem Frontmeter. Für die Reinigung bestimmter Innenstadtbereiche, darunter Gehwege und fußläufige Straßen, reduziert sich der Satz gegenüber dem Vorjahr um 0,04 Euro auf 5,41 Euro pro laufendem Frontmeter.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die Gebührenbedarfsberechnung 2009 sowie die Gebührensatzberechnung der Einrichtung Straßenreinigung zur Kenntnis nimmt und billigt. Gleichzeitig wird die Beschlussfassung über den Entwurf zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren beantragt, um die neuen Gebührensätze rechtlich zu verankern. Die rechtliche Grundlage für die Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen bildet das Straßenreinigungsgesetz sowie die bestehende Satzung vom 18. Dezember 2006.
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Hauptdokument|20081111132834|20081111132856|20081111132910|20081111132928
- 9Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 10Mitteilungen des Beigeordneten und der Betriebsleitung
- 11Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 12Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 13Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 14Ergebnisbericht Januar bis September 2008nicht öffentlich
- 15Wirtschaftsplan 2009nicht öffentlich
- 16Mitteilungen des Ausschussvorsitzendennicht öffentlich
- 17Mitteilungen des Beigeordneten und der Betriebsleitungnicht öffentlich