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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Bestellung eines stellvertretenden SchriftführersZur Vorlage · 05/0347 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0347 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Neubesetzung der Funktion eines stellvertretenden Schriftführers für die Niederschriften der Ausschusssitzungen. Grundlage für die Protokollführung ist § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach über die gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen ist, die vom Ausschussvorsitzenden sowie einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Im Rahmen der Sitzung des Sozialausschusses am 13. September 2005 wurde die Bestellung eines Schriftführers sowie eines stellvertretenden Schriftführers vorgenommen. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass die bisherige Funktion des stellvertretenden Schriftführers im Jugendhilfeausschuss neu besetzt wird. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Aufgabe der Fertigung der Niederschriften für den Jugendhilfeausschuss künftig von einem neu zu bestellenden stellvertretenden Schriftführer wahrgenommen wird.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese personelle Neuregelung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Die zuständige Fachabteilung, das Amt für Familie, Jugend und Soziales, hat die Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
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- 6Beschlusscontrolling; 1. Halbjahr 2005Zur Vorlage · 05/0341 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0341 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales dient der Berichterstattung über das Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2005. Grundlage für diese Berichterstattung ist eine im September 1997 im Haupt- und Finanzausschuss verabschiedete Regelung gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse. Diese Regelung sieht vor, dass für den Rat sowie alle Fachausschüsse zweimal jährlich eine stichwortartige Kontrolle der gefassten Beschlüsse vorgelegt wird.
Im Rahmen dieser Berichterstattung wird dargelegt, dass der Jugendhilfeausschuss in der ersten Jahreshälfte 2005 insgesamt 15 Beschlüsse gefasst hat. Die detaillierte Auflistung der Beschlüsse ist der Vorlage als Liste beigefügt. Mit der Vorlage wird der zuständige Ausschuss ersucht, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang ausgewiesen.
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- 7Sommerferienangebote 2005Zur Vorlage · 05/0373 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0373 des Jugendhilfeausschusses dokumentiert die Durchführung des Sommerferienprogramms im Jahr 2005. Über einen Zeitraum von sechs Wochen wurden verschiedene Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche in Gladbeck bereitgestellt. Das Programm umfasste Maßnahmen sowohl von öffentlichen als öffentlichen Trägern als auch von freien Trägern.
Das Amt für Familie, Jugend und Soziales beteiligte sich unter anderem mit Ausflügen, Reitfreizeiten und der Sommerakademie im Kotten Nie an den Aktivitäten. Die Angebote der freien Trägerschaft umfassten unter anderem Zeltlager, Ferienfreizeiten und Spielmobile. Zu den beteiligten Organisationen gehörten die FALKEN, der BDKJ-Stadtverband, die evangelischen Kirchengemeinden, die AWO, die Lebenshilfe e.V. sowie der Deutsche Kinderschutzbund e.V. Insgesamt wurden durch diese Maßnahmen mehr als 3.045 Mädchen und Jungen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren erreicht.
Aus der Vorlage geht hervor, dass keine finanziellen Auswirkungen oder Ausgaben für diese Maßnahmen aufgeführt sind. Der zweite Teil der Vorlage dient der formalen Dokumentation von Beschlüssen in nicht-öffentlichen Sitzungen und verweist auf die Beteiligung des Rates sowie des Haupt- und Finanzausschusses. Die Vorlage wurde im Auftrag des Bürgermeisters durch den Beigeordneten bzw. Stadtkämmerer erstellt.
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- 8Gladbecker Bündnis für Familien - Erziehung, Bildung, ZukunftZur Vorlage · 05/0372 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0372 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Verwendung von Mitteln aus dem Fonds „Familie, Kinder, Jugend, Schule“, der über ein Gesamtvolumen von 615.000 € verfügt. Von diesem Betrag sind 472.000 € für verschiedene Schwerpunkte vorgesehen, darunter Schulrenovierungen mit 215.000 €, das „Gladbecker Bündnis für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft“ mit 215.000 €, sowie Maßnahmen in den Bereichen Integration, Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendprojekte. Ein Restbetrag von 143.000 € ist derzeit nicht belegt.
Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird die Freigabe von weiteren 19.127 € empfohlen. Diese Mittel sollen für die Sprachförderung in Höhe von 9.442 €, ein Beteiligungsmodell für den Jugendrat in Höhe von 5.000 € sowie für die Erstattung von Kosten der Auftaktveranstaltung in Höhe von 4.685 € verwendet werden. Für die endgültige Freigabe dieser Mittel durch den Haupt- und Finanzausschuss ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechenden Mittel freizugeben. Die Vorlage dient zudem der formalen Dokumentation von Beschlussfassungen, die in den Sitzungen des Ausschusses, des Rates sowie des Haupt- und Finanzausschusses im nicht-öffentlichen Teil erfolgt sind.
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- 9Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 2.6.2005 Zwischenbericht zur Umsetzung der Spielraumleitplanung 2004 bis 2010Zur Vorlage · 05/0343 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0343 zum Zwischenbericht über die Umsetzung der Spielraumleitplanung 2004 bis 2010 befasst sich mit der Sicherung und Weiterentwicklung des Spielplatzangebots in Gladbeck. Das zugrunde liegende Konzept des Ingenieuramtes sieht vor, die Finanzierung von Sanierungs- und Neugestaltungsmaßnahmen durch die Veräußerung nicht mehr benötigter Grundstücke zu gewährleisten.
Im Fokus der Vorlage steht die Prüfung der Standorte August-Brust-Straße im Stadtteil Rosenhügel sowie Antonius-/Boystraße im Brauck. Für den Spielplatz an der August-Brust-Straße wird im Plan angeführt, dass die vorhandene Versorgung durch andere Spielplätze im Einzugsbereich sowie durch privates Grün gewährleistet sei. Bezüglich der Antonius-/Boystraße wird darauf hingewiesen, dass bei einer Aufgabe des Standortes die Versorgung durch den Ausbau des Spielplatzes im Südpark sichergestellt werden könne.
Die Verwaltung berichtet, dass die Veräußerung der Grundstücke gemäß der Prioritätenliste bisher nicht umgesetzt wurde, wodurch die Finanzierung der geplanten Maßnahmen derzeit nicht gesichert ist. Es wird zudem erwähnt, dass eine Unterschriftenaktion von Eltern zur Erhaltung des Spielplatzes an der Antonius-/Boystraße beim Bürgermeister eingegangen ist. Eine durch das Amt für Familie, Jugend und Soziales durchgeführte Erfassung der Besucherzahlen ergab für beide genannten Standorte eine geringe Nutzung durch Kinder und Familien. Der Bericht empfiehlt, die Umsetzung der Spielraumleitplanung weiter zu verfolgen, um die Qualität des Spielplatzangebots nachhaltig zu sichern.
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- 10Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 30.8.05 Verbesserung der Situation der Kinderspielplätze in GladbeckZur Vorlage · 05/0377 · Beschlussvorlage
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Die SPD-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20. September 2005 einen Antrag zur Verbesserung der Situation der Kinderspielplätze in Gladbeck vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Reduzierung der Umlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in Höhe von 234.000 Euro, die laut einem Bericht der Verwaltung im August 2005 vorlag.
Die Fraktion schlägt vor, die eingesparten Mittel aus dieser reduzierten LWL-Umlage für die Sanierung und Erneuerung von Spielplätzen einzusetzen. Als Grundlage für diese Maßnahme soll das von der Verwaltung entwickelte Konzept der Spielraumleitplanung dienen. Dieses Konzept sieht vor, bestimmte Spielflächen zu veräußern, um durch die erzielten Erlöse die Ausstattung der verbleibenden Spielplätze zu verbessern. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Refinanzierung des Mitteleinsatzes durch die mittelfristig zu erwartenden Veräußerungserlöse erfolgen soll.
Der vorliegende Beschlussentwurf empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, die Mittel aus der diesjährigen Reduzierung der LWL-Umlage für die Spielplatzgestaltung zu verwenden. Gleichzeitig wird festgehalten, dass ab dem Jahr 2006 etwaige weitere Einsparungen bei der LWL-Umlage der Haushaltskonsolidierung zugutekommen sollen. Die Verwendung der Mittel wird als Ergänzung zum bereits bestehenden Fonds „Familie, Kinder, Jugend, Schule“ betrachtet.
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- 11Antrag gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 2.6.05 Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie deren Vernachlässigung und Verwahrlosung innerhalb des eigenen ElternhausesZur Vorlage · 05/0344 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 05/0344 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit dem Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 2. Juni 2005 zum Thema Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie deren Vernachlässigung und Verwahrlosung im Elternhaus. Der Text führt neurobiologische Folgen von Misshandlungen aus, wie etwa ein geringeres Hirnvolumen bei posttraumatischen Belastungsstörungen und gestörte Bindungsmuster. Es werden Definitionen zu körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt sowie zu Vernachlässigung in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Bildung dargelegt. Schätzungen zufolge sind 10 bis 15 Prozent der Kinder bis zum 18. Lebensjahr von körperlicher Misshandlung betroffen, wobei der Großteil der Taten durch Eltern oder Verwandte erfolgt.
Des Weiteren thematisiert die Vorlage die Problematik sexueller Misshandlung und häuslicher Gewalt. Es wird darauf hingewiesen, dass sexuelle Kindesmisshandlung überwiegend im sozialen Nahraum stattfindet und oft mit Machtmissbrauch sowie Verschwiegenheitsstrategien einhergeht. Die Folgen häuslicher Gewalt umfassen posttraumatische Belastungsstörungen sowie behandlungsbedürftige Symptome bei einem Teil der Betroffenen.
Zur Prävention und Intervention werden transparente, niederschwellige Hilfsangebote, die Einbeziehung des Gesundheitswesens und die Partizipation von Kindern und Jugendlichen empfohlen. Zudem werden die Stabilisierung von Müttern, die Vorbereitung von Pflegefamilien sowie die Arbeit mit gewaltausübenden Männern angeführt. Als wirksame Maßnahmen werden öffentliche Kampagnen, Elternbildung und die Vernetzung in Arbeitskreisen genannt. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 12Soziale Stadt Brauck; StatusberichtZur Vorlage · 05/0337 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 05/0337 des Jugendhilfeausschusses enthält einen Statusbericht zur Umsetzung der Fördermaßnahmen im Programm „Soziale Stadt Brauck“. Der Bericht dokumentiert die finanziellen Entwicklungen der bisherigen Förderanträge. Für den ersten Förderantrag ab dem 1. Januar 2005 wurden zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 802.000 Euro bewilligt, wovon eine Zuwendung von 641.000 Euro erfolgte. Zu den umgesetzten Maßnahmen gehören das Stadtteilmanagement, ein Fassadenprogramm für die Bergarbeitersiedlung, ein Programm für Haus- und Hofflächen sowie die Umgestaltung der Schulhöfe der Schillerschule und der Rossheideschule.
Der zweite Förderantrag ab dem 1. Januar 2006 umfasst Maßnahmen zur Sprachförderung, soziale Projekte sowie bauliche Projekte mit Gesamtkosten von 496.200 Euro, wobei eine Förderquote von 80 Prozent erwartet wird. Für den dritten Förderantrag im Jahr 2006 wurden Gesamtkosten von 823.789 Euro kalkuliert, ebenfalls unter der Erwartung einer 80-prozentigen Förderung. Ein weiterer Bestandteil des Berichts ist die Suche nach einem gemeinsamen Standort für das Internationale Mädchenzentrum, die Jugendarbeit und das Stadtteilbüro, wobei darauf hingewiesen wird, dass der Erwerb fremder Immobilien nicht förderfähig ist.
Hinsichtlich der finanziellen Ausstattung ist vermerkt, dass Haushaltsmittel für Zuschüsse und Beiträge Dritter bereitstehen, jedoch keine Mittel für Personalkosten, Unterhalts-, Betriebs- oder Finanzierungskosten zur Verfügung stehen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Sozialausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde durch den zuständigen Beigeordneten und Stadtkämmerer unterzeichnet.
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- 13Statusbericht Offene Jugendarbeit im Stadtteil Ellinghorst -StatusberichtZur Vorlage · 05/0346 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 05/0346 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit dem Statusbericht zur offenen Jugendarbeit im Gladbecker Stadtteil Ellinghorst. Grundlage der Untersuchung sind Beschlüsse des Ausschusses aus dem Frühjahr 2005. Ziel der Vorlage ist die Analyse der aktuellen Situation sowie die Planung einer Erweiterung bestehender Angebote durch das Amt für Familie, Jugend und Soziales.
Der Stadtteil umfasst 3.111 Einwohner, wovon 399 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 17 Jahren angehören. Die Katholische Kirchengemeinde St. Elisabeth/St. Lamberti erhält für ihre Arbeit jährliche kommunale Mittel in Höhe von 5.500 Euro. Eine im Mai 2005 durchgeführte Befragung von Schlüsselpersonen sowie Kindern und Jugendlichen ergab, dass die Angebote für die jüngere Altersgruppe weitgehend als ausreichend bewertet werden. Jugendliche äußerten hingegen einen Bedarf an weiteren Treffpunkten und Räumlichkeiten.
Obwohl keine signifikanten Bedarfe für eine umfassende Erweiterung festgestellt wurden, plant die zuständige Fachabteilung, die Einbindung in Ferienangebote zu verstärken und probeweise außerschulische Bildungsangebote anzubieten. Über die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahmen wird in der Vorlage keine Angabe gemacht. Die Finanzierung der allgemeinen Strukturen setzt sich aus Zuschüssen, Beiträgen Dritter sowie Personalkosten, Unterhalts- und Betriebskosten zusammen. Der Beschlussentwurf ist an den Beigeordneten bzw. Stadtkämmerer gerichtet.
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- 14Gewährung von WeihnachtsbeihilfenZur Vorlage · 05/0345 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 05/0345 des Jugendhilfeausschusses regelt die Gewährung von Weihnachtsbeihilfen für das Jahr 2005. Dem Entwurf zufolge sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Gladbeck in Familien- oder Heimpflege sowie in sonstigen betreuten Wohnformen leben, im Dezember 2005 eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 65,00 € gewährt werden. Für Kinder und Jugendliche, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Jugendamtes Gladbeck untergebracht sind, gelten die am jeweiligen Ort der Einrichtung geltenden Sätze.
Die Vorlage stellt klar, dass gemäß den Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen keine Weihnachtsbeihilfen für Tagespflegekinder oder Tagesgruppenkinder vorgesehen sind, da diese Kinder weiterhin überwiegend im elterlichen Haushalt unterhalten werden. Die Beihilfe für die genannten Gruppen wird als pflichtige Leistung eingestuft, da die pauschalierten Leistungen nicht alle anfallenden Kosten abdecken.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln innerhalb des Deckungsringes 2403. Die jährlichen Ausgaben für diese Beihilfen werden mit 7.000,00 € veranschlagt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Umsetzung keine weiteren finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 15Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 16Mitteilungen des Dezernenten