Gewährung von Weihnachtsbeihilfen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0345 des Jugendhilfeausschusses regelt die Gewährung von Weihnachtsbeihilfen für das Jahr 2005. Dem Entwurf zufolge sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Gladbeck in Familien- oder Heimpflege sowie in sonstigen betreuten Wohnformen leben, im Dezember 2005 eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 65,00 € gewährt werden. Für Kinder und Jugendliche, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Jugendamtes Gladbeck untergebracht sind, gelten die am jeweiligen Ort der Einrichtung geltenden Sätze.
Die Vorlage stellt klar, dass gemäß den Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen keine Weihnachtsbeihilfen für Tagespflegekinder oder Tagesgruppenkinder vorgesehen sind, da diese Kinder weiterhin überwiegend im elterlichen Haushalt unterhalten werden. Die Beihilfe für die genannten Gruppen wird als pflichtige Leistung eingestuft, da die pauschalierten Leistungen nicht alle anfallenden Kosten abdecken.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln innerhalb des Deckungsringes 2403. Die jährlichen Ausgaben für diese Beihilfen werden mit 7.000,00 € veranschlagt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Umsetzung keine weiteren finanziellen Auswirkungen entstehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 51908100345
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Jugendhilfeausschuss
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