Antrag gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 2.6.05 Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie deren Vernachlässigung und Verwahrlosung innerhalb des eigenen Elternhauses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0344 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit dem Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 2. Juni 2005 zum Thema Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie deren Vernachlässigung und Verwahrlosung im Elternhaus. Der Text führt neurobiologische Folgen von Misshandlungen aus, wie etwa ein geringeres Hirnvolumen bei posttraumatischen Belastungsstörungen und gestörte Bindungsmuster. Es werden Definitionen zu körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt sowie zu Vernachlässigung in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Bildung dargelegt. Schätzungen zufolge sind 10 bis 15 Prozent der Kinder bis zum 18. Lebensjahr von körperlicher Misshandlung betroffen, wobei der Großteil der Taten durch Eltern oder Verwandte erfolgt.
Des Weiteren thematisiert die Vorlage die Problematik sexueller Misshandlung und häuslicher Gewalt. Es wird darauf hingewiesen, dass sexuelle Kindesmisshandlung überwiegend im sozialen Nahraum stattfindet und oft mit Machtmissbrauch sowie Verschwiegenheitsstrategien einhergeht. Die Folgen häuslicher Gewalt umfassen posttraumatische Belastungsstörungen sowie behandlungsbedürftige Symptome bei einem Teil der Betroffenen.
Zur Prävention und Intervention werden transparente, niederschwellige Hilfsangebote, die Einbeziehung des Gesundheitswesens und die Partizipation von Kindern und Jugendlichen empfohlen. Zudem werden die Stabilisierung von Müttern, die Vorbereitung von Pflegefamilien sowie die Arbeit mit gewaltausübenden Männern angeführt. Als wirksame Maßnahmen werden öffentliche Kampagnen, Elternbildung und die Vernetzung in Arbeitskreisen genannt. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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Dokumente
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