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Beschlussvorlage

Beschlusscontrolling; 1. Halbjahr 2005

05/0341 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 05/0341 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales dient der Berichterstattung über das Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2005. Grundlage für diese Berichterstattung ist eine im September 1997 im Haupt- und Finanzausschuss verabschiedete Regelung gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse. Diese Regelung sieht vor, dass für den Rat sowie alle Fachausschüsse zweimal jährlich eine stichwortartige Kontrolle der gefassten Beschlüsse vorgelegt wird.

Im Rahmen dieser Berichterstattung wird dargelegt, dass der Jugendhilfeausschuss in der ersten Jahreshälfte 2005 insgesamt 15 Beschlüsse gefasst hat. Die detaillierte Auflistung der Beschlüsse ist der Vorlage als Liste beigefügt. Mit der Vorlage wird der zuständige Ausschuss ersucht, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang ausgewiesen.

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