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Tagesordnung
- 1Einführung und Verpflichtung der Mitglieder der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie der beratenden MitgliederZur Vorlage · 04/0446 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 04/0446 des Jugendamtes befasst sich mit dem Verfahren zur Einführung und Verpflichtung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie der beratenden Mitglieder. Da für die Leitung der konstituierenden Sitzung des Ausschusses bis zur Wahl eines neuen Vorsitzenden keine ausdrückliche gesetzliche Regelung vorliegt, wird vorgeschlagen, sich an der Regelung des § 6 Abs. 5 der Gemeindeordnung zu orientieren. Demnach soll die Aufgabe der Sitzungsleitung der Altersvorsitzenden aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder obliegen.
Im Rahmen dieses Verfahrens sollen die Ausschussmitglieder die Einführung und Verpflichtung durch die Altersvorsitzende oder den Altersvorsitzenden entgegennehmen. Die Mitglieder erklären dabei durch das Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit einer festgelegten Formel. Darin verpflichten sie sich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen.
Für die Durchführung dieser Maßnahme sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Die Vorlage wurde durch den Beigeordneten/Stadtkämmerer erstellt und dient der Vorbereitung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30. November 2004.
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- 2Bestellung einer/eines Schriftführerin/Schriftführers und einer/eines Stellvertreterin/Stellvertreters für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses ( §§ 52/58 GO NW)Zur Vorlage · 04/0447 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 04/0447 des Jugendamtes befasst sich mit der Bestellung von Schriftführerinnen oder Schriftführern sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertretern für die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses. Grundlage für dieses Vorhaben sind die Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach über die Beschlüsse von Ausschüssen eine Niederschrift zu erstellen ist.
Es wird vorgeschlagen, die Aufgabe der Protokollführung wie bisher durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Verwaltung des Jugendamtes zu besetzen. Durch diese Regelung sollen die Anforderungen an die Dokumentation der Ausschusssitzungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind keine zusätzlichen Ausgaben oder Einnahmen im Haushalt zu verzeichnen. Der Entwurf sieht vor, die entsprechenden Personen für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses zu bestellen.
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- 3Wahl des/der Vorsitzenden und einer/eines stellv. VorsitzendenZur Vorlage · 04/0448 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 04/0448 des Jugendamtes dient der Durchführung der Wahl für die Leitung des Jugendhilfeausschusses. Gegenstand der Vorlage ist die Wahl eines Vorsitzenden sowie einer stellvertretenden Vorsitzenden für den Ausschuss.
Gemäß der Gemeindeordnung ist vorgesehen, dass die Wahl des Vorsitzenden und der Stellvertretung in getrennten Wahlgängen erfolgt. Sofern kein Widerspruch gegen ein offenes Abstimmungsverfahren vorliegt, kann die Wahl durch offene Abstimmung vollzogen werden. Die rechtliche Grundlage für die Besetzung der Ämter bildet zudem der § 4 Abs. 5 AG KJHG NW, wonach die gewählten Personen der Vertretungskörperschaft angehören und in dieser Eigenschaft im Jugendhilfeausschuss tätig sein müssen.
Die Vorlage wurde durch den Beigeordneten/Stadtkämmerer erstellt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch die Durchführung der Wahl zu erwarten. Die Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Behandlung dieses Punktes ist für den 30. November 2004 angesetzt.
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- 4Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 5Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 6Genehmigung der Tagesordnung
- 7Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 8WeltjugendtagZur Vorlage · 04/0449 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 04/0449 des Jugendamtes dient der Information des Jugendhilfeausschusses über den bevorstehenden XX. Weltjugendtag. Das Ereignis findet im Zeitraum vom 11. bis 21. August 2005 statt. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt im Erzbistum Köln sowie in der angrenzenden Region des Ruhrbistums.
Das Treffen ist in zwei Phasen unterteilt. Die erste Phase umfasst Vorbereitungen in allen Diözesen, einschließlich des Bistums Essen, im Zeitraum vom 11. bis 14. August 2005. In der zweiten Phase findet das zentrale Treffen der katholischen Jugend der Welt vom 15. bis 21. August 2005 in und um Köln statt.
Im Rahmen der Vorbegegnung im Bistum Essen sind dezentrale Veranstaltungen geplant, die es Städten und Gemeinden ermöglichen, sich Gästen mit ihrem Profil und ihren historischen Besonderheiten zu präsentieren. Für Gladbeck wird in diesem Zeitraum mit etwa 1.000 Besuchern gerechnet. Die Leiterin des Katholischen Jugendamtes Bottrop/Gladbeck wird in der Sitzung detailliert über die Abläufe informieren.
Aus der Vorlage geht hervor, dass für die Information keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 9Bildung eines Stützsystems für benachteiligte unter dreijährige Kinder und ihre FamilienZur Vorlage · 04/0450 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0450 des Jugendamtes informiert den Jugendhilfeausschuss über die Zusage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Praxisprojekt „Stützungssysteme für benachteiligte Kinder unter drei Jahren und ihre Familien“. Gladbeck wird ab Anfang 2005 gemeinsam mit sechs weiteren Kommunen an diesem Modellprojekt teilnehmen, welches durch das Landesjugendamt unterstützt wird.
Das Projekt verfolgt das Ziel, ein wohnortnahes Unterstützungssystem für Familien zu etablieren, die durch Faktoren wie Arbeitslosigkeit, Suchtgefährdung oder soziale Benachteiligung belastet sind. Die Struktur soll einen niederschwelligen Zugang ermöglichen, vorhandene Ressourcen mobilisieren und ein Netzwerk aus Fachkräften, Ehrenamtlichen und Betroffenen aufbauen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Partizipation der Familien sowie der Einbindung des Gesundheitswesens.
Für die Umsetzung ist eine vierjährige Laufzeit vorgesehen. Der Einsatz einer Fachkraft mit einem wöchentlichen Umfang von mindestens 19,5 Stunden ist vorgesehen, wobei der Fokus zunächst auf der Gruppenbildung und später auf der Netzwerkentwicklung liegt. Das Landesjugendamt begleitet das Vorhaben wissenschaftlich und stellt Coaching-Ressourcen sowie einen jährlichen Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.000 Euro bereit.
Als Einsatzgebiet für die Modellphase ist ein Grundschulbezirk in Brauck/Rosenhügel vorgesehen, wobei eine Abstimmung mit dem Projekt „Soziale Stadt Brauck“ vorgesehen ist. Als beteiligte Träger der Jugendhilfe haben sich der AWO-Kindergarten Marienstraße sowie der Kindergarten St. Marien des Gemeindeverbandes katholische Kirchengemeinden bereit erklärt. Der Jugendhilfeausschuss soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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- 10Gewährung von WeihnachtsbeihilfenZur Vorlage · 04/0451 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 04/0451 des Jugendamtes sieht die Gewährung einer einmaligen Weihnachtsbeihilfe für Dezember 2004 vor. Die Leistung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die sich im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Gladbeck in Familien- oder Heimpflege befinden oder in einer sonstigen betreuten Wohnform leben. Der Betrag der Beihilfe ist auf 65,00 Euro festgesetzt.
Gemäß den geltenden Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen sind Tagespflegekinder und Tagesgruppenkinder von dieser Leistung nicht umfasst, da sie weiterhin überwiegend im elterlichen Haushalt unterhalten werden. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Jugendamtes Gladbeck untergebracht sind, gelten die am jeweiligen Ort der Einrichtung geltenden Sätze.
Die Verwaltung führt aus, dass die Weihnachtsbeihilfe als pflichtige Leistung einzustufen ist, da die pauschalierten Leistungen nicht alle anfallenden Kosten abdecken. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln innerhalb des Deckungsringes 2403. Die jährlichen Auswirkungen auf den Haushalt werden mit einer Ausgabe von 7.000,00 Euro beziffert.
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- 11Entwicklung der Ausgaben bei den erzieherischen HilfenZur Vorlage · 04/0452 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0452 des Jugendamtes befasst sich mit der Entwicklung der Ausgaben im Bereich der erzieherischen Hilfen. Der Aufgabenbereich umfasst neben Tageseinrichtungen und Kinder- sowie Jugendarbeit auch ambulante Hilfen wie Erziehungsberatung, Erziehungsbeistandschaften und sozialpädagogische Familienhilfe sowie Unterbringungen in Pflegefamilien, Heimen und intensive sozialpädagogische Einzelbetreuungen.
Die Verwaltung berichtet von einem steigenden Bedarf an Hilfsleistungen, der durch die sozioökonomische Lage in der Region, gekennzeichnet durch hohe Arbeitslosigkeit und Sozialhilfedichte, beeinflusst wird. Während die Fallzahlen bei der Heimerziehung weitgehend stabil bleiben, ist ein Anstieg der Kosten durch einen höheren Betreuungsaufwand und spezialisierte pädagogische Angebote zu verzeichnen. Im Bereich der ambulanten Hilfen ist eine deutliche Zunahme der Fallzahlen, insbesondere bei Erziehungsbeistandschaften und sozialpädagogischer Familienhilfe, sowie eine verstärkte Nutzung von Pflegefamilien festzustellen.
Für das Jahr 2004 belaufen sich die Mehrausgaben im Bereich der erzieherischen Hilfen auf 560.000 Euro. Ein Teil dieser Summe wurde bereits überplanmäßig bereitgestellt; weitere 220.000 Euro sollen für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates angemeldet werden. Die Deckung erfolgt primär durch Mittel aus dem Budget des Jugendamtes sowie durch Erstattungen im Bereich der Sozialhilfe. Für den Haushaltsplanentwurf 2005 sind bereits zusätzliche Mittel in Höhe von rund 380.000 Euro enthalten. Der Jugendhilfeausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 12Förderung offener Formen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit hier: Bezuschussung der Träger der freien Jugendhilfe aus Landes- und KommunalmittelnZur Vorlage · 04/0453 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0453 des Jugendamtes befasst sich mit der Förderung offener Formen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr 2005. Für diesen Zeitraum hat die Stadt Gladbeck Kommunalmittel in Höhe von insgesamt 287.150,00 Euro veranschlagt. Da der endgültige Bescheid über die Landesmittel noch aussteht, geht die Verwaltung von einer Kürzung der Landesmittel um etwa 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr aus. Dies entspräche einem voraussichtlichen Betrag von 130.850,00 Euro.
Auf Basis der erwarteten Gesamtmittel in Höhe von 418.000,00 Euro hat die Verwaltung des Jugendamtes ein Verteilungsmodell erstellt. Dieses Modell sieht keine lineare Kürzung vor, sondern berücksichtigt Einrichtungen mit hauptamtlich beschäftigten Fachkräften geringfügig stärker. Zur finanziellen Absicherung der Arbeit in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2005 schlägt die Verwaltung vor, den freien Trägern der Jugendhilfe Abschlagszahlungen aus Kommunalmitteln zu gewähren. Diese Zahlungen sollen jeweils ein Viertel der voraussichtlich zur Verfügung stehenden Gesamtmittel pro Quartal umfassen. Die endgültigen Zuschussbeträge sollen durch einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses festgelegt werden. Das Modell wurde den Trägern der freien Jugendhilfe bereits in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG vorgestellt.
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- 13Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 14Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 15Mitteilungen des Dezernenten