Bestellung einer/eines Schriftführerin/Schriftführers und einer/eines Stellvertreterin/Stellvertreters für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses ( §§ 52/58 GO NW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 04/0447 des Jugendamtes befasst sich mit der Bestellung von Schriftführerinnen oder Schriftführern sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertretern für die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses. Grundlage für dieses Vorhaben sind die Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach über die Beschlüsse von Ausschüssen eine Niederschrift zu erstellen ist.
Es wird vorgeschlagen, die Aufgabe der Protokollführung wie bisher durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Verwaltung des Jugendamtes zu besetzen. Durch diese Regelung sollen die Anforderungen an die Dokumentation der Ausschusssitzungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind keine zusätzlichen Ausgaben oder Einnahmen im Haushalt zu verzeichnen. Der Entwurf sieht vor, die entsprechenden Personen für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses zu bestellen.
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Dokumente
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