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Beschlussvorlage

Gewährung von Weihnachtsbeihilfen

04/0451 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 04/0451 des Jugendamtes sieht die Gewährung einer einmaligen Weihnachtsbeihilfe für Dezember 2004 vor. Die Leistung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die sich im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Gladbeck in Familien- oder Heimpflege befinden oder in einer sonstigen betreuten Wohnform leben. Der Betrag der Beihilfe ist auf 65,00 Euro festgesetzt.

Gemäß den geltenden Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen sind Tagespflegekinder und Tagesgruppenkinder von dieser Leistung nicht umfasst, da sie weiterhin überwiegend im elterlichen Haushalt unterhalten werden. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Jugendamtes Gladbeck untergebracht sind, gelten die am jeweiligen Ort der Einrichtung geltenden Sätze.

Die Verwaltung führt aus, dass die Weihnachtsbeihilfe als pflichtige Leistung einzustufen ist, da die pauschalierten Leistungen nicht alle anfallenden Kosten abdecken. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln innerhalb des Deckungsringes 2403. Die jährlichen Auswirkungen auf den Haushalt werden mit einer Ausgabe von 7.000,00 Euro beziffert.

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