Gewährung von Weihnachtsbeihilfen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 04/0451 des Jugendamtes sieht die Gewährung einer einmaligen Weihnachtsbeihilfe für Dezember 2004 vor. Die Leistung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die sich im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Gladbeck in Familien- oder Heimpflege befinden oder in einer sonstigen betreuten Wohnform leben. Der Betrag der Beihilfe ist auf 65,00 Euro festgesetzt.
Gemäß den geltenden Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen sind Tagespflegekinder und Tagesgruppenkinder von dieser Leistung nicht umfasst, da sie weiterhin überwiegend im elterlichen Haushalt unterhalten werden. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Jugendamtes Gladbeck untergebracht sind, gelten die am jeweiligen Ort der Einrichtung geltenden Sätze.
Die Verwaltung führt aus, dass die Weihnachtsbeihilfe als pflichtige Leistung einzustufen ist, da die pauschalierten Leistungen nicht alle anfallenden Kosten abdecken. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln innerhalb des Deckungsringes 2403. Die jährlichen Auswirkungen auf den Haushalt werden mit einer Ausgabe von 7.000,00 Euro beziffert.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 154 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 41811100450
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Jugendhilfeausschuss
- Entwicklung der Ausgaben bei den erzieherischen Hilfen 18.11.2004
- Bildung eines Stützsystems für benachteiligte unter dreijährige Kinder und ihre Familien 18.11.2004
- Einführung und Verpflichtung der Mitglieder der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie der beratenden Mitglieder 18.11.2004
- Bestellung einer/eines Schriftführerin/Schriftführers und einer/eines Stellvertreterin/Stellvertreters für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses ( §§ 52/58 GO NW) 18.11.2004
- Weltjugendtag 18.11.2004
- Wahl des/der Vorsitzenden und einer/eines stellv. Vorsitzenden 18.11.2004